Grabplatte derer vom Steinhaus
Die Grabplatte derer vom Steinhaus ist eines der ältesten erhaltenen Grabmale der Stadt Hannover.[1] Der heutige Standort findet sich unterhalb des ersten nordseitigen Fensters innerhalb der Kreuzkirche in der Altstadt.[2]
Johannes vom Steinhaus der Ältere
Johannes vom Steinhaus der Ältere („Johannes de Lapidea Domo senior“) († 11. Juni 1332 in Hannover) entstammte der Familie vom Steinhaus, einer der ältesten namentlich bekannten Patrizier-Familien der Stadt Hannover. Ihm übertrug der Rat der Stadt am 6. März 1323 das Recht des Patronats über einen von ihm in der Nikolaikapelle dotierten Hochaltar.[1]
Grabplatte
Die denkmalgeschützte[3] Grabplatte derer vom Steinhaus zeigt Johannes vom Steinhaus den Älteren (siehe oben) sowie seine Witwe Hildegardis († 30. Dezember 1335). Die Ritzzeichnung[1] ist das älteste bekannte, bereits individualisierende Gruppenbild einer hannoverschen Familie:[4] So ist Johannes de Lapideo Domo Senior als älterer Mann zu sehen mit schütterem Haupthaar, unter ihm abgebildet seine acht Söhne. Johannes wendet sich mit den Armen seiner Ehefrau zu, „die die nicht mehr vollständig erhaltene Reihe der Töchter anführt“.[1]
Wenngleich Ritzgrabplatten dieser Art mit umlaufender Inschrift keine Seltenheiten darstellen, sind die Darstellungen vor allem in der Sockelzone besonders: Anstelle des für die damalige Zeit üblichen Schematismus bei der Wiedergabe von Personen sind hier die einzelnen Familienmitglieder trotz sparsamster Zeichnung unterschiedlich dargestellt: Die Altersunterschiede der verschiedenen Personen und ihre unterschiedlichen Charaktere lassen sich vom Betrachter durchaus ablesen.[2]
„Wahrscheinlich“ war das Ehepaar anfangs in der Nikolaikapelle außerhalb der Stadtbefestigung Hannovers beigesetzt. Von dort wurde die Grabplatte später in die Kirche des Minoritenklosters gebracht, die im 17. Jahrhundert dann zur Schlosskirche des Leineschlosses umgebaut wurde. In späterer Zeit wurde die Grabplatte, „mit der Schauseite nach unten“, als Fußbodenbelag umfunktioniert.[1]
Nach den Luftangriffen auf Hannover im Zweiten Weltkrieg wurde die Grabplatte 1949 aus den Trümmern des Leineschlosses geborgen und in die Kreuzkirche überführt.[1]
Literatur
- Carl Ludwig Grotefend, Georg Friedrich Fiedeler (Hrsg.): Urkundenbuch der Stadt Hannover. Teil 1: Vom Ursprunge bis 1369 (= Urkundenbuch des Historischen Vereins für Niedersachsen, Heft 5), Hahn, Hannover 1860 (Neudruck: Scientia-Verlag, Aalen 1975, ISBN 3-511-00418-7), Nr. 11 a/b, 17, 72, 147
- Helmut Zimmermann: Hannoversche Porträts. Lebensbilder aus sieben Jahrhunderten, illustriert von Rainer Ossi Osswald, Hannover: Harenberg, 1983, S. 2–4
- Klaus Mlynek: STEINHAUS (Steinhus, Stenhus), vom. In: Dirk Böttcher, Klaus Mlynek, Waldemar R. Röhrbein, Hugo Thielen: Hannoversches Biographisches Lexikon. Von den Anfängen bis in die Gegenwart. Schlütersche, Hannover 2002, ISBN 3-87706-706-9, S. 347f. (mit der Abbildung des Wappens) u.ö.; online über Google-Bücher
- Klaus Mlynek: Steinhaus (Steinhus, Stenhus), vom. In: Klaus Mlynek, Waldemar R. Röhrbein (Hrsg.) u. a.: Stadtlexikon Hannover. Von den Anfängen bis in die Gegenwart. Schlütersche, Hannover 2009, ISBN 978-3-89993-662-9, S. 601.
Weblinks
Einzelnachweise
- Klaus Mlynek: Steinhaus (Steinhus, Stenhus), vom
- Ulfrid Müller: Kreuzkirche Hannover, in der Reihe DKV-Kunstführer, Nr. 373, 2., neu bearb. Auflage 2008, Deutscher Kunstverlag GmbH München Berlin, München Berlin 2008, ISBN 978-3-422-02156-3, hier: S. 27
- Denkmaltopographie Bundesrepublik Deutschland, Baudenkmale in Niedersachsen, Stadt Hannover, Teil 1, Bd. 10.1, hrsg. von Hans-Herbert Möller, Niedersächsisches Landesverwaltungsamt - Veröffentlichungen des Instituts für Denkmalpflege, Friedr. Vieweg & Sohn, Braunschweig/Wiesbaden 1983, ISBN 3-528-06203-7, Mitte, in Addendum zu Bd. 10.2: Verzeichnis der Baudenkmale gem. § 4 (NDSchG) (ausgenommen Baudenkmale der archäologischen Denkmalpflege) / Stand: 1. Juli 1985 / Stadt Hannover, S. 3ff.
- Helmut Knocke, Hugo Thielen: Kreuzkirchhof. In: Hannover Kunst- und Kultur-Lexikon, S. 160ff.