Garderobenmarke
Eine Garderobenmarke wird bei der Abgabe von Gegenständen in öffentlichen Garderoben als Nachweis der Aufbewahrung herausgegeben, insbesondere also für Taschen, Koffer, Kopfbedeckungen, Schirme, Mänteln, Jacken oder sonstigen Oberbekleidungsstücken.
In der Regel besteht die Garderobenmarke aus Metall, Kunststoff, Pappe oder Papier und ist mit einer Nummer gekennzeichnet. Die Nummer bezeichnet den Garderobenhaken, an dem die abgegebenen Verwahrstücke aufbewahrt werden. Ist der Garderobenhaken gerade nicht in Benutzung, kann die Garderobenmarke an dem Haken aufgehängt werden. Garderobenmarken sind meist so klein, dass sie leicht in Hosen- oder Handtaschen aufbewahrt werden können, jedoch größer als beispielsweise Münzen, um leicht wiedergefunden zu werden.
Nur gegen Vorlage der Garderobenmarke können die aufbewahrten Kleidungsstücke später wieder herausverlangt werden. Rechtlich handelt es sich um ein Inhaberpapier.[1][2]
Seit Januar 2021 befasst sich das rein digitale Garderobenmarkenmuseum[3] mit der Kulturgeschichte der Garderobenmarke. Marken aus vielen Ländern und Epochen werden durch Hintergrundmaterial wie künstlerische Darstellungen, Papiermarken, Literaturstellen oder Erfindungen rund um die Garderobenmarken ergänzt.[4]
Belege
- Paul Dienstag, Alexander Elster: Handbuch des Deutschen Theater-, Film-, Musik- und Artistenrechts. Springer-Verlag, 2013, S. 507.
- Strafgesetzbuch : Leipziger Kommentar; §§ 242 bis 262. De Gruyter, 2010, S. 121, § 242, Randziffer 163.
- Das digitale Garderobenmarkenmuseum, auf die-garderobenmarke.de
- Göttingerin eröffnet digitales Garderobenmarkenmuseum in Leipzig. Abgerufen am 16. Januar 2021.