G 37

Die G 37 ist eine arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung für Bildschirmarbeitsplätze, um Schäden zu verhindern oder frühzeitig zu erkennen.

Die Erstuntersuchung ist vor der Aufnahme einer Tätigkeit an Bildschirm-Arbeitsplätzen anzubieten, da vorher allgemeine Anamnese und Beschwerden wie

zu dokumentieren sind. Spezielle Untersuchungen in Form eines Siebtests (Screening) sind erforderlich bezüglich

Bei Beanstandung ist eine Nachuntersuchung vor Ablauf von 36 Monaten erforderlich.[1]

Eine vorzeitige Nachuntersuchung ist vorzunehmen

  • nach Erkrankungen mit Anlass zu Bedenken gegen eine Weiterbeschäftigung
  • auf Wunsch eines Arbeitnehmers, der unabhängig vom Ergebnis vorangegangener Untersuchungen über Beschwerden klagt, die arbeitsplatzbezogen sein könnten
  • nach ärztlichem Ermessen in Einzelfällen, z. B. bei befristeten gesundheitlichen Bedenken

Je nach Intensität und Dauer der Tätigkeit am Bildschirmgerät können bei nicht ausreichendem Sehvermögen oder bei ergonomisch ungenügend gestalteten Bildschirmarbeitsplätzen asthenopische Beschwerden, wie z. B. Kopfschmerzen, brennende und tränende Augen, Flimmern, Doppelbilder oder Beschwerden durch körperliche Fehlhaltungen auftreten.

Ein Arbeitnehmer an einem Bildschirmarbeitsplatz ist jeder, der gewöhnlich bei einem nicht unwesentlichen Teil seiner normalen Arbeit ein Bildschirmgerät benutzt.

Einzelnachweise

  1. Nr. 3 Abs. 3 der Bekanntmachung von Empfehlungen von Arbeitsmedizinischen Regeln

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