Freiauslösung
Unter Freiauslösung versteht man einen Mechanismus, welcher das von außen unbeeinflussbare 'freie' bzw. unblockierbare Auslösen einer Sicherung gewährleistet.
Somit kann die Sicherung auch auslösen, wenn der Schalthebel oder -drücker in der EIN-Stellung fixiert wird – z. B. durch Festhalten, Festkleben oder Verkeilen. Die Sicherungsfunktion kann durch diese Maßnahmen nicht eingeschränkt werden.
Allgemeines
Nach der DIN VDE 0660 wird ein Schaltschloss für elektrische Sicherungen (die über eine Mechanik zum Abschalten verfügen) gefordert, welches mit einer Freiauslösung versehen ist. Typische Beispiele dafür sind Motorschutzschalter, Leitungsschutzschalter, Fehlerstrom-Schutzschalter und ähnliche.
Die Sicherung ist 'frei' in ihrer 'Auslösung' – daher der Begriff.
Häufig zu findende falsche Erklärung
In mehreren Quellen wird die Freiauslösung beschrieben mit " … Wiedereinschalten verhindert, solange die Ursache der Abschaltung noch besteht... ". Dies ist jedoch eindeutig falsch. Dazu müsste die Sicherung feststellen, ob der Fehler noch vorliegt, ohne den Stromkreis zu schließen. Beim Einschalten wird zunächst der Stromkreis geschlossen; sollte der Fehler weiterhin vorliegen, wird dieser wieder erkannt und die Sicherung löst erneut aus, auch wenn man ggf. den Schalter noch in der Ein-Stellung festhält. Sollte das Bimetall einer Sicherung sich nach dem letzten Fehler noch nicht so weit abgekühlt haben, so dass es sich noch im Auslösebereich befindet, schaltet dieses die Sicherung ebenfalls sofort aus, unabhängig davon ob der Fehler noch vorliegt oder behoben wurde.
Literatur
- Wilfried Knies, Klaus Schierack: Elektrische Anlagentechnik. 5. Auflage, Carl Hanser Verlag, München und Wien, 2006, ISBN 3-446-40574-7 (!! fehlerhafte Erklärung !!)
- Div. Autoren: Fachkunde Elektrotechnik. div. Auflagen, Verlag Europa-Lehrmittel, ISBN 978-3-8085-3435-9