Feuerwehrausrüstung
Die Ausrüstung der Feuerwehr ist speziell für die hohen Anforderungen der Feuerwehr hergestelltes Gerät und Werkzeug. Sie wird in den meisten Fällen mit Feuerwehrfahrzeugen zur Einsatzstelle gebracht oder ggf. von Feuerwehrangehörigen dorthin getragen. Aber auch andere Verkehrsmittel wie Löschboote oder Fluggeräte können dazu erforderlich sein.
Vereinfacht lässt sich die Feuerwehrausrüstung in Geräte zur Brandbekämpfung, Geräte zur Technischen Hilfeleistung und die persönliche Ausrüstung von Feuerwehrangehörigen einteilen.
Ausrüstung zur Brandbekämpfung
Um eine Brandbekämpfung mit Löschmitteln durchzuführen muss die Feuerwehr in den meisten Fällen eine Löschwasserversorgung aufbauen. Spezielle Pumpen fördern das Löschmittel durch zuvor verlegte Schläuche zum Brand. Dort wird das Löschwasser über Strahlrohre abgegeben und der Brand bekämpft. Für den Einsatz im Brandrauch benutzt die Feuerwehr umluftunabhängige Pressluftatmer.
Ausrüstung zur Technischen Hilfeleistung
- Tragbare Leitern
- Sprungrettungsgeräte
- Hydraulisches Rettungsgerät wie Spreizer, Schneidgerät und Zylinder
- Ölbindemittel, Gefahrstoffpumpen, spezielle Auffangbehälter zum Umweltschutz.
- Weitere Geräte (beispielsweise Motorkettensäge)
Ausrüstung von Feuerwehrangehörigen
Die persönliche Schutzausrüstung von Feuerwehrangehörigen stellt den Grundschutz einer jeden Einsatzkraft dar und umfasst im Wesentlichen den Feuerwehrschutzanzug, den Feuerwehrhelm mit Nackenschutz, die Feuerwehr-Schutzhandschuhe und das Feuerwehrschutzschuhwerk. Darüber hinaus werden Teile der speziellen persönlichen Schutzausrüstung erforderlich.
Anforderungen
Feuerwehrausrüstung muss hohen Anforderungen genügen:
- mechanische Robustheit
- Temperaturbeständigkeit
- Schutz vor Staub, Feuchtigkeit und Schmutz
Geschichte
Vor der Entstehung von Feuerwehren waren gemäß Anordnungen zur Brandverhütung des 18. Jahrhunderts im Kurfürstentum Trier und weiterer Kurfürstentümer des Heiligen Römischen Reiches von den Gemeinden Geräte zur Brandbekämpfung (Brandleitern, Feuerhaken, Brandeimer) anzuschaffen. Für je zwei Haushalte musste ein lederner Brandeimer vorgehalten werden. Wer neu in eine Ortschaft zuzog oder durch Heirat zum vollwertigen Bürger wurde, musste einen Brandeimer nachweisen.[1]
Literatur
- Lothar Schott, Manfred Ritter: Feuerwehr Grundlehrgang FwDV 2. 20. Auflage. Wenzel-Verlag, Marburg 2018, ISBN 978-3-88293-220-1.
- Ausschuss Feuerwehrangelegenheiten, Katastrophenschutz und zivile Verteidigung (AFKzV): Feuerwehr-Dienstvorschrift 1. Grundtätigkeiten – Lösch- und Hilfeleistungseinsatz. 1. Auflage. Bremen September 2006.
Weblinks
Einzelnachweise
- Franz-Josef Sehr: Brandschutz im Heimatgebiet vor 300 Jahren. In: Der Kreisausschuss des Landkreises Limburg-Weilburg (Hrsg.): Jahrbuch für den Kreis Limburg-Weilburg 2022. Limburg 2021, ISBN 3-927006-59-9, S. 223–228.