Ferien
Mit Ferien (vom lateinischen feriae für Festtage) werden Zeiträume bezeichnet, in denen eine Einrichtung vollständig schließt, um ihren Angehörigen andere Tätigkeiten, insbesondere Erholung zu ermöglichen. In Deutschland und Österreich werden damit überwiegend die Schulferien bezeichnet.
In der Schweiz wird daneben auch der Erholungsurlaub ausschließlich als Ferien bezeichnet.[1] Die Schweizer fahren auch nicht in den Urlaub, sondern gehen in die Ferien. Im übrigen deutschsprachigen Raum ist Ferien vom Urlaub zu unterscheiden, der jeweils nur einzelnen Angehörigen der Einrichtung gewährt wird.
Geschichte
Im Alten Rom wurden mit feriae die Fest- oder heiligen Ruhetage bezeichnet, an denen keine öffentlichen oder privaten Geschäfte betrieben werden durften. Man unterschied zwischen öffentlichen feriae publicae sowie privaten feriae privatae, die von einzelnen Personen oder Familien z. B. anlässlich von Geburtstagen (feriae nativae) oder Totenfeiern (feriae denicales) begangen wurden. Bei den feriae publicae unterschied man genauer[2]
- feriae legitimae: die regelmäßigen, seit alter Zeit bestehenden Staatsfeste
- feriae statae: immer auf bestimmte Tage fallend und im Kalender verzeichnet
- feriae conceptivae: jährlich, aber nicht immer an demselben Tag begangen und daher von den Priestern angekündigt (dazu gehörten z. B. die Feriae Latinae)
- feriae imperativae: für besondere Fälle angeordnete Feiertage
Arten
Der wichtigste Fall sind die Schulferien,[3] in denen kein Unterricht oder sonstige schulische Veranstaltungen stattfinden, jedoch ein Mindestmaß an organisatorischem Betrieb aufrechterhalten wird. Termin ist meist die Zeit um Ostern, um Pfingsten, der Hochsommer, die Zeit um Allerheiligen sowie die nach Weihnachten. Schulferien stellen den einzigen Zeitraum dar, in denen den Lehrkräften Erholungsurlaub gewährt werden darf.
An Hochschulen gibt es Semesterferien, in deren Kernzeit keine Lehrveranstaltungen (Vorlesungen) und meist auch keine Prüfungen durchgeführt werden. Der Hochschulbetrieb ruht jedoch in der Regel nicht völlig; je nach Hochschule und Studienfach finden durchaus Veranstaltungen, Prüfungen oder Praktika statt, weshalb auch die verdeutlichende Bezeichnung „vorlesungsfreie Zeit“ üblich ist. Oft wird diese Zeit auch genutzt, um Seminararbeiten zu verfassen.
Seltener sind Betriebsferien, in denen im gesamten Betrieb auf Wunsch der Leitung oder Mitarbeiter nicht gearbeitet wird. Relativ häufig sind sie in saisonabhängigen Branchen wie etwa der Hotellerie. Schließlich gibt es Gerichtsferien, während deren nur besonders wichtige oder dringliche Verfahren betrieben werden. In den Parlamentsferien, auch parlamentarische Sommerpause genannt, ruht die Tätigkeit des Gesetzgebungsorgans.
Wortursprung
„Ferien“ leitet sich ab von lateinisch feriae ‚Ferien, Feiertage, Ruhetage, freie Tage, freie Zeit‘.[4] Im Mittelalter und in der frühen Neuzeit unterschied man zwischen einer Reihe von verschiedenen „Ferien“: „feriae sacrae“, „feriae profanae“ und weiteren Feiertagen, an denen das öffentliche Leben (Gerichte, Vertragsverhandlungen, Universitäten, Schulen etc.) ruhte.
Seit 1521 wird das Wort in der Reichsordnung unter „geschäftsfreie Tage“ (zunächst im Gerichtswesen) aufgeführt. Ab 1749, mit der Einführung der „Schulferien“, werden auch „unterrichtsfreie Tage“ damit bezeichnet. Vom Ende des 19. Jahrhunderts an wird das Wort auch synonym mit Urlaub (mhd. urloup = Erlaubnis, Erlaubnis zu gehen, Abschied) für die Arbeitsunterbrechung der angestellten Arbeiter verwendet.
Früher wurden Ferien auch als Vakanzen bezeichnet, was von dem lateinischen Wort vacans („leer“, „unbesetzt“) kommt.
„Ferien“ ist ein Pluraletantum.
Siehe auch
Weblinks
Einzelnachweise
- Erläuterungen des Staatssekretariats für Wirtschaft SECO zu Arbeitsvertragsrecht/Ferien
- Pierer's Universal-Lexikon der Vergangenheit und Gegenwart. 4. Auflage. Verlagsbuchhandlung von H. A. Pierer, Altenburg 1865 (zeno.org [abgerufen am 5. Juni 2019] Lexikoneintrag „Feriae“).
- Schul-Ferienplan der Kultusministerkonferenz für Deutschland
- Karl Ernst Georges: Ausführliches lateinisch-deutsches Handwörterbuch. 8., verbesserte und vermehrte Auflage. Hahnsche Buchhandlung, Hannover 1918 (zeno.org [abgerufen am 5. Juni 2019]).