Ferdinand von Dincklage
Ferdinand August Wilhelm Hermann Freiherr von Dincklage (* 12. April 1839 in Vörden; † 4. Januar 1906 in Leipzig) war ein deutscher Reichsgerichtsrat.
Leben
Der Sohn eines Forstmeisters aus Lingen studierte u. a. an den Universitäten Göttingen und Heidelberg Rechtswissenschaften. Er war evangelisch.[1] 1861 wurde er vereidigt.
1866 bekam er den Titel Amtsgerichtsassessor.[2] 1867 wurde er Amtsrichter. 1877 wurde er zum Oberamtsrichter befördert. 1879 erfolgte die Ernennung zum Amtsgerichtsrat. 1881 wurde er zum Landrichter ernannt. 1886 wurde Dincklage Landgerichtsdirektor. 1894 kam er an das Reichsgericht. Er war im III. Strafsenat tätig. Er verstarb im Amt.
Familie
Er stammt aus dem westfälischen Uradelsgeschlecht Dincklage mit gleichnamigem Stammhaus im Amt Vechta. Er hatte neun erwachsene Kinder. Agnes von Dincklage (1882–1962), Leiterin der Landfrauenschule Obernkirche des Reifensteiner Verbandes 1918–1949, war eine seiner Töchter.
Literatur
- Adolf Lobe: Fünfzig Jahre Reichsgericht am 1. Oktober 1929. Berlin 1929, S. 363.
- Ortrud Wörner-Heil: Adelige Frauen als Pionierinnen der Berufsbildung die ländliche Hauswirtschaft und der Reifensteiner Verband. KUP, Kassel 2010, ISBN 978-3-89958-904-7 S. 373f.
Einzelnachweise
- Gustav Toepke (Hrsg.): Die Matrikel der Universität Heidelberg. 6. Teil: Von 1846 - 1870. nebst e. Anh.: 1. Vorschriften über Immatriculation 1805 - 1868 ; 2. Verz. d. Rect. u. Prorect. 1669–1870. Heidelberg 1907, S. 329.
- Justiz-Ministerialblatt für die Preußische Gesetzgebung und Rechtspflege. 28. Jahrgang (1866), Berlin 1866, S. 350.