Feldhauptmann

Der Feldhauptmann war zu Zeiten der Landsknechte der Befehlshaber eines Fähnleins.

Für den Befehlshaber eines Regiments, der anfangs selbst noch ein Fähnlein führte, entstand die Bezeichnung Obristfeldhauptmann als oberstem der im Regiment vorhandenen Feldhauptleute. Sprachlich wurde die Bezeichnung dann verkürzt auf „Obrist“. (Auf ähnliche Art entstand der General aus dem „Generalobrist“.)[1]

Mit Feldhauptmann wurde aber auch der oberste Befehlshaber der Armeen bezeichnet.[2] In der Habsburgermonarchie bezeichnete der Begriff den General der Infanterie.[3]

Georg von Frundsberg, aber später auch noch Tilly und Wallenstein, wurden von ihren Zeitgenossen oft als Feldhauptleute bezeichnet.

Im Rom des Mittelalters gab es Feldhauptleute, die so genannten Capitani, siehe auch Generalkapitän.

Einzelnachweise

  1. General. In: Jacob Grimm, Wilhelm Grimm (Hrsg.): Deutsches Wörterbuch. Band 5: Gefoppe–Getreibs – (IV, 1. Abteilung, Teil 2). S. Hirzel, Leipzig 1897 (woerterbuchnetz.de).
  2. Feldhauptmann. In: Universal-Lexikon der Gegenwart und Vergangenheit. 4., umgearb. und stark vermehrte Auflage, Band 6: Europa–Gascogne, Eigenverlag, Altenburg 1858, S. 171.
  3. Feldhauptmann, der. In: Johann Christoph Adelung: Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 2. Leipzig 1796, S. 95 (online).
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