Faltwand
Eine Faltwand ist ein architektonisches Bauelement, mit dem man durch Zusammenfalten einzelner Elemente eine großflächige Gebäudeöffnung schaffen kann. Diese Öffnung schafft einen fließenden Übergang zwischen dem inneren Teil des Gebäudes und zum Beispiel dem angrenzenden Garten.
Im Gegensatz zu normalen Dreh-Kipp-Fenstern oder Festelementen werden bei Faltanlagen störende Pfosten mit an die Seite geschoben. Die zusammengefalteten Elemente nehmen im geparkten Zustand einen äußerst geringen Platz in Anspruch. Zum Beispiel benötigt das zusammengefaltete Flügelpaket einer zehn Meter großen Öffnung nur ca. 1 m Platz. So wird architektonisch anspruchsvoll ein freier Blick sowie eine maximale Durchgangsöffnung nach außen ermöglicht.
Faltelemente lassen sich nach innen oder außen sowie nach rechts und links falten.
Die Profile der Faltwände bestehen in der Regel aus Holz oder Aluminium, damit das Gewicht des Glases ohne Beeinträchtigung der Funktion aufgenommen werden kann. Einige Profile erfüllen die strengen Kriterien der Rahmenmaterialgruppe 1 der DIN 4108 und somit alle Anforderungen der Energie-Einsparverordnung (EnEV).
Einsatzbereiche
Eine Faltwand kann als Wohnraumabschluss zur Terrasse, im Wintergarten oder aber als Ladeneingang oder Balkonverglasung als Alternative zu „normalen“ Fenstern eingesetzt werden.