Fahrzeugeinstellungsregister
In einem nationalen Fahrzeugeinstellungsregister sind alle registrierungspflichtigen Eisenbahnfahrzeuge von Staaten der Europäischen Gemeinschaft mit ihrer individuellen Code-Nummer gemäß dem UIC-Merkblatt 438 registriert. In Deutschland ist die Führung des nationalen Fahrzeugeinstellungsregisters dem Eisenbahn-Bundesamt (EBA) übertragen.
Gesetzlicher Hintergrund
Grundlage für die Einrichtung des Fahrzeugeinstellungsregisters ist das Erste Gesetz zur Änderung des Allgemeinen Eisenbahngesetzes vom 13. Dezember 2006. Dieses wiederum erfolgt als Umsetzung des Artikels 14 Abs. 4 der Richtlinie 2001/16/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19. März 2001[1] über die Interoperabilität des konventionellen Eisenbahnsystems.[2]
Auszug aus dem Gesetz:
§ 5 Abs. 1e (AEG):
(1e) Dem Bund obliegt die Führung eines behördlichen Fahrzeugeinstellungsregisters, […] Der Bund nimmt die Aufgabe durch die für die Eisenbahnaufsicht zuständige Bundesbehörde wahr.
§25a (AEG) Fahrzeugeinstellungsregister
(1) Zweck des Fahrzeugeinstellungsregisters ist es, den in Artikel 14 Abs. 4 der Richtlinie 2001/16/EG [ ... ] genannten Einrichtungen Informationen über Fahrzeuge, deren Inbetriebnahme genehmigt worden ist, zu ermöglichen. Hierzu gehören insbesondere Angaben zu den Voraussetzungen der Inbetriebnahme und des Betriebes sowie zum jeweiligen Halter.
Verfahren
Die gebührenpflichtige Registrierung mit dem alphanumerischen Kennzeichnungscode (Fahrzeugnummer) nach den Vorgaben der UIC 438 geschieht ausschließlich auf elektronischem Wege mittels eines Webformulars über das Internet.[3]
Praxisbedeutung
Seit Inkrafttreten des Gesetzes sind alle neu in Betrieb genommenen Fahrzeuge im Fahrzeugeinstellungsregister zu verzeichnen. Ohne einen Registrierungsnachweis wird in Deutschland keine Inbetriebnahmegenehmigung mehr erteilt. Änderungen beim Fahrzeughalter und anderer registrierter Daten sowie Stilllegungen registrierter Fahrzeuge sollen angezeigt werden. Auf Antrag werden auch Bestandsfahrzeuge in das Register eingestellt.[3]
In allen weiteren europäischen Staaten wird ein solches Register eingeführt. Das Vorgehen erleichtert die Fahrzeug-Identifikation im Rahmen des internationalen Eisenbahnverkehrs. Die Fahrzeugnummer ermöglicht eine eindeutige Identifizierung eines Fahrzeuges für Eisenbahnverkehrsunternehmen (EVU), Infrastrukturbetreiber und die staatlichen Stellen, die zuständig sind für die Zulassung, die Überwachung im Betrieb, die Instandhaltung, die Übergabe und Übernahme zwischen EVU oder Infrastrukturbetreibern sowie den Ausgleich und die buchhaltungstechnische Zuordnung.[4]
Siehe auch
Literatur
- Uli Dörfler, Olaf Bade: Das deutsche Nationale Fahrzeugeinstellungsregister (Triebfahrzeuge). In: Lok-Report. Nr. 6, Juni 2020, ISSN 0344-7146, S. 14–16.
Weblinks
Einzelnachweise
- Richtlinie 2001/16/EG (PDF; 158 kB) Richtlinie 2001/16/EG
- EBA Rechtsgrundlagen. In: Eisenbahn-Bundesamt. Abgerufen am 15. März 2020.
- Nationales Fahrzeugeinstellungsregister. In: Eisenbahn-Bundesamt. Abgerufen am 15. März 2020.
- UIC. In: Internationaler Eisenbahnverband.