Fachmann (Berufsbezeichnung)
Fachmann oder Fachfrau bezeichnet eine Person mit spezifischen Wissen auf ihrem Fachgebiet; der geschlechtergerechte Plural heißt Fachleute. Die Bezeichnung als solche ist nicht geschützt, sodass sie in verschiedenen Zusammenhängen und insbesondere für verschiedene Ausbildungsstufen und -arten, aber auch zur Selbstbezeichnung verwendet wird.
Die unten aufgeführten Beispiele sind beispielhaft und haben keinen Anspruch auf Vollständigkeit.
Deutschland
In Deutschland enthalten u. a. folgende Ausbildungsberuf den Begriff Fachmann bzw. Fachfrau:
- Automatenfachmann
- Fachmann für Systemgastronomie
- Fotomedienfachmann
- Molkereifachmann
- Hotelfachmann
- Restaurantfachmann
Prüfungen an Industrie- und Handelskammern, die als Abschluss den Begriff Fachmann verwenden:
Als Umschulungsberuf existiert beispielsweise:
Österreich
U. a. folgende Ausbildungsberufe enden auf Fachmann:
- Gastronomiefachmann
- Medienfachmann/-frau (Druckerei Gewerbe)
- Straßenerhaltungsfachmann
Akademische Abschlüsse:
Schweiz
Der Begriff "Fachmann" ist Bestandteil mehrere geschützter Berufsbezeichnungen auf unterschiedlichen Stufen.
z. B. dreijährige Berufliche Grundbildung (Abschluss mit eidg. Fähigkeitszeugnis)
- Automobil-Fachmann
- Fachmann Betreuung
- Fachmann Pflege
- Fachleute für Kundendialog
- Fachmann Gesundheit
- Prozessfachmann/-frau
- Fachmann/-frau der biologisch-dynamischen Landwirtschaft
- Fachmann für Personen- und Objektschutz
- Fachmann für Sicherheit und Bewachung
- Einkaufsfachmann/-frau