Fachkraft für Süßwarentechnik
Die Fachkraft für Süßwarentechnik war in Deutschland ein staatlich anerkannter[1] Ausbildungsberuf nach dem Berufsbildungsgesetz. Er wurde im Jahr 2014 vom Ausbildungsberuf des Süßwarentechnologen abgelöst.
Ausbildungsdauer und Struktur
Die Ausbildungsdauer zur Fachkraft für Süßwarentechnik beträgt in der Regel drei Jahre. Die Ausbildung erfolgt an den Lernorten Betrieb und Berufsschule. Die Ausbildungsordnung beinhaltete im Jahr 1980 die drei Fachrichtungen:
- Konfekt,
- Schokolade und
- Zuckerwaren
Im Jahr 1989 wurde dieses Spektrum durch eine weitere Fachrichtung Dauerbackwaren ergänzt.[2] Eine weitere Änderung der Ausbildungsordnung war im Jahr 2000 erforderlich, weil die seuchenrechtlichen Vorschriften verändert wurden. Nun war nicht mehr vom Bundesseuchengesetz, sondern vom Infektionsschutzgesetz die Rede.[3] In den Jahren 2013 und 2014 wurden die Ausbildungsinhalte überarbeitet. Geplant ist, dass der Beruf zum 31. Juli 2014 außer Kraft tritt. Sein Nachfolgeberuf soll der Süßwarentechnologe werden.[4]
Arbeitsgebiete
Fachkräfte für Süßwarentechnik stellen industriell Süßigkeiten, wie Bonbons und Pralinen her. Sie bedienen und überwachen die für die Produktion erforderlichen Maschinen, beseitigen Fehler und organisieren den Arbeitsablauf. Die hygienischen Vorschriften spielen bei diesem Beruf eine besondere Rolle. Je nach Fachrichtung stellen sie Konfekt, Schokolade, Zuckerwaren, Dauerbackwaren und Knabberartikel her. Sie arbeiten in Unternehmen der Süßwarenindustrie.
Ausbildungsvergütung
Die Höhe der Ausbildungsvergütung richtet sich in der Regel nach tarifvertraglichen Regelungen. Der Bundesverband der Deutschen Süßwarenindustrie e.V. hat beispielsweise für Hamburg und Schleswig-Holstein die folgenden Ausbildungsvergütungen vereinbart:
- 1. Ausbildungsjahr: 537,00 Euro
- 2. Ausbildungsjahr: 607,00 Euro
- 3. Ausbildungsjahr: 710,00 Euro.[5]
Berufsschule
Der schulische Teil der Ausbildung zur Fachkraft für Süßwarentechnik war lediglich an der Zentralfachschule der Deutschen Süßwarenwirtschaft (ZDS) in Solingen-Gräfrath möglich, diese ist weiterhin auch für die Ausbildung der Süßwarentechnologen zuständig.
Einzelnachweise
- Ausbildungsordnung Fachkraft für Süßwarentechnik bei juris (Memento des Originals vom 29. Oktober 2012 im Internet Archive) Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis. (PDF; 64 kB), abgerufen am 13. Oktober 2010.
- Änderungsverordnung von 1989 Abgerufen beim Bundesinstitut für Berufsbildung am 13. Oktober 2010.
- Vgl.§ 31 des Seuchenrechtsneuordnungsgesetzes vom 20. Juli 2000 (PDF; 206 kB) Abgerufen beim Bundesinstitut für Berufsbildung am 13. Oktober 2010.
- Süßwarentechnologe und Süßwarentechnologin (Memento des Originals vom 22. Februar 2014 im Internet Archive) Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis. , Webseite des BiBB, abgerufen am 13. Februar 2014.
- Information (Memento des Originals vom 14. Dezember 2010 im Internet Archive) Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis. der Handelskammer Hamburg zur Ausbildungsvergütung (PDF; 69 kB). Abgerufen am 13. Oktober 2010.
Weblinks
- Fachkraft – Süßwarentechnik im Berufenet der Bundesagentur für Arbeit
- Weiterführende Informationen zum Berufsbild beim Bundesinstitut für Berufsbildung. Abgerufen am 13. Oktober 2010.
- Internetseite der Berufsschule in Solingen. Abgerufen am 13. Oktober 2010.
- Flyer der Nordrhein-Westfälischen Ernährungswirtschaft (PDF; 257 kB) zum Beruf. Abgerufen am 13. Oktober 2010.