Fachkräfteeinwanderungsgesetz
Das Fachkräfteeinwanderungsgesetz vom 15. August 2019 ist ein 54 Artikel umfassendes Bundesgesetz, das Teil des sog. Migrationspakets der deutschen Bundesregierung ist und der Umsetzung verschiedener EU-Richtlinien über die Einreise und den Aufenthalt von Drittstaatsangehörigen dient.[1][2][3][4]
Basisdaten | |
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Titel: | Fachkräfteeinwanderungsgesetz |
Abkürzung: | FachKrEG (nicht amtlich) |
Art: | Bundesgesetz |
Geltungsbereich: | Bundesrepublik Deutschland |
Rechtsmaterie: | Ausländerrecht, Arbeits- und Sozialrecht |
Erlassen am: | 15. August 2019 (BGBl. I S. 1307) |
Inkrafttreten am: | überwiegend 1. März 2020 (Art. 54 G vom 15. August 2019) |
GESTA: | B041 |
Weblink: | Text des Gesetzes |
Bitte den Hinweis zur geltenden Gesetzesfassung beachten. |
Das Gesetz will dem Fachkräftemangel vor allem in der Gesundheits- und Pflegebranche, in den sogenannten MINT-Berufen (Mathematik, Informatik, Naturwissenschaft und Technik), aber auch im Handwerk begegnen, indem es die Zuwanderung derjenigen Fachkräfte, die die deutsche Wirtschaft benötigt, gezielt steuert und nachhaltig steigert.[5]
Durch das Gesetz ändert sich für EU-Bürger die bisherige Rechtslage nicht, es hat nur Auswirkungen auf Personen aus Staaten außerhalb der EU.[6]
Die umfangreichsten Änderungen betreffen das Aufenthaltsgesetz. Der Begriff der Fachkraft wird in § 18 Abs. 3 AufenthG n.F. erstmals legaldefiniert. Die Begriffsbestimmung unterscheidet nicht zwischen Akademikern und beruflich ausgebildeten Fachkräften. Fachkraft im Sinne des Aufenthaltsgesetzes ist danach ein Ausländer, der
- eine inländische qualifizierte Berufsausbildung oder eine mit einer inländischen qualifizierten Berufsausbildung gleichwertige ausländische Berufsqualifikation besitzt (Fachkraft mit Berufsausbildung) oder
- einen deutschen, einen anerkannten ausländischen oder einen einem deutschen Hochschulabschluss vergleichbaren ausländischen Hochschulabschluss besitzt (Fachkraft mit akademischer Ausbildung).
Der mit Artikel 1 FachKrEG neu eingeführte § 81a AufenthG definiert ein „Beschleunigtes Fachkräfteverfahren“. Bei diesem Verfahren werden die zur Erlangung eines Aufenthaltstitels notwendigen Schritte auf Grundlage einer Vereinbarung zwischen der Ausländerbehörde und dem zukünftigen Arbeitgeber, der hierfür vom Ausländer bevollmächtigt wurde, unternommen.
Literatur
- Hans-Peter Welte: Das Fachkräfteeinwanderungsgesetz. Leitfaden für die Praxis. Walhalla-Verlag, Regensburg 2019, ISBN 978-3-8029-3009-6.
- Harald Dörig: Das neue Fachkräfteeinwanderungsgesetz. In: juris – Die Monatszeitschrift. Nr. 3, 2020, ISSN 2197-5345, S. 108–117 (juris.de [PDF; 822 kB; abgerufen am 8. April 2020]).
Weblinks
- Bundesinnenministerium: Fragen und Antworten rund um das Fachkräfteeinwanderungsgesetz. Abgerufen am 1. Januar 2020.
- Bundesministerium für Arbeit und Soziales: Fachkräfteeinwanderungsgesetz 21. Dezember 2018
- Anwendungshinweise des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat zum Fachkräfteeinwanderungsgesetz (BGBl. I 2019, S. 1307), 6. August 2021
Einzelnachweise
- Richtlinie 2009/50/EG (Hochqualifiziertenrichtlinie)
- Richtlinie 2014/36/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014 über die Bedingungen für die Einreise und den Aufenthalt von Drittstaatsangehörigen zwecks Beschäftigung als Saisonarbeitnehmer ABl. L 94/375 vom 28. März 2014
- Richtlinie 2014/66/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Mai 2014 über die Bedingungen für die Einreise und den Aufenthalt von Drittstaatsangehörigen im Rahmen eines unternehmensinternen Transfers ABl. L 157/1 vom 27. Mai 2014
- Richtlinie (EU) 2016/801 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Mai 2016 über die Bedingungen für die Einreise und den Aufenthalt von Drittstaatsangehörigen zu Forschungs- oder Studienzwecken, zur Absolvierung eines Praktikums, zur Teilnahme an einem Freiwilligendienst, Schüleraustauschprogrammen oder Bildungsvorhaben und zur Ausübung einer Au-pair-Tätigkeit ABl. L 132/21 vom 21. Mai 2016
- Entwurf eines Fachkräfteeinwanderungsgesetzes BT-Drs. 19/8285 vom 13. März 2019, S. 71
- Michael Hördt: Ausgesuchte Regelungen des neuen Fachkräfteeinwanderungsgesetzes 4. Juli 2019