Fachangestellter für Arbeitsmarktdienstleistungen

Fachangestellte/r für Arbeitsmarktdienstleistungen ist ein anerkannter Ausbildungsberuf nach dem deutschen Berufsbildungsgesetz (BBiG). Diese bundesweit geregelte dreijährige Ausbildung wird bei der Bundesagentur für Arbeit im öffentlichen Dienst angeboten. Während der Ausbildung sind die Ausbildungsbedingungen im Tarifvertrag für Nachwuchskräfte (TVN-BA) vereinbart.[1] Die Schaffung des Ausbildungsberufs zum Fachangestellten für Arbeitsmarktdienstleistungen löste die Ausbildung zum Fachangestellten für Arbeitsförderung ab.

Die Zentrale der Bundesagentur für Arbeit in Nürnberg
Bonn, Arbeitsamt (1988)
Berlin, Arbeitsamt Sonnenallee, Arbeitsvermittlung (1982)

Berufsbild

Fachangestellte für Arbeitsmarktdienstleistungen arbeiten in erster Linie im Kundenbereich (Eingangszone, Service-Center) der Agenturen für Arbeit auf der Grundlage des Sozialgesetzbuches III (SGB III) sowie in Jobcentern nach dem SGB II. Dort klären sie Anliegen der Ratsuchenden, erteilen Auskünfte und nehmen Arbeitslosenmeldungen und Anträge auf Leistungen entgegen. Sie unterstützen Kunden beim Ausfüllen der Anträge, bereiten Arbeitsunterlagen für die Arbeitsvermittler vor und wirken bei der Ausbildungs- und Arbeitsvermittlung mit. Sie bearbeiten auch Anträge auf Leistungen, wie z. B. Anträge auf Arbeitslosengeld, auf Leistungen zur Unterstützung der Beratung und Vermittlung, zur Förderung der Aufnahme in einer Beschäftigung und der Teilnahme an beruflichen Bildungsmaßnahmen. Auch interne Serviceaufgaben wie z. B. Personalangelegenheiten und Personalsachbearbeitung, können zu ihrem Tätigkeitsbereich gehören.

Voraussetzungen

Um ihre Aufgaben fachkundig erledigen zu können, müssen Fachangestellte für Arbeitsmarktdienstleistungen an Wirtschafts- und Sozialpolitik sowie am Umgang mit Rechtsvorschriften interessiert sein. Kommunikationsstärke und Sozialkompetenz im Kontakt mit Kunden der Agenturen für Arbeit, Teamfähigkeit sowie eine ausgeprägte Servicementalität sollte sie auszeichnen. Neben diesen persönlichen Voraussetzungen bringen Bewerber vorzugsweise einen mittleren Bildungsabschluss mit.[2]

Ausbildungsvergütung

Stand 25. November 2021:[3]

  1. Ausbildungsjahr: 1.043 €
  2. Ausbildungsjahr: 1.093 €
  3. Ausbildungsjahr: 1.139 €

Einzelnachweise

  1. Tarifverträge der Bundesagentur für Arbeit, auf arbeitsagentur.de
  2. Fachangestellte/-r für Arbeitsmarktdienstleistungen - Bundesagentur für Arbeit. Abgerufen am 25. November 2021.
  3. Fachangestellte/-r für Arbeitsmarktdienstleistungen - Bundesagentur für Arbeit. Abgerufen am 25. November 2021.
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