FFH-Gebiet Wälder bei Bergenhusen
Das FFH-Gebiet Wälder bei Bergenhusen ist ein NATURA 2000-Schutzgebiet in Schleswig-Holstein im Kreis Schleswig-Flensburg in der Gemeinde Wohlde im Norden und Bergenhusen im Süden. Das FFH-Gebiet liegt in der Landschaft Eider-Treene-Sorge-Niederung. Es besteht aus zwei räumlich getrennten Gebieten; einem nördlich gelegenem größerem und einem kleineren südlichen Teil.[1] Es hat eine Fläche von 145 ha. Die größte Ausdehnung liegt in Nordsüdrichtung und beträgt 3,55 km. Die höchste Erhebung mit 37 m über NN liegt auf der FFH-Gebietsgrenze am Südrand des nördlichen Teilgebietes im Waldgebiet Tivoli[2] und der niedrigste Punkt befindet sich mit 1 m über NN am Nordostrand des nördlichen Teilgebietes an der Straße Kleiner Holzkoppelweg zwischen den Einmündungen der Straßen Moehlweg und Ellerbeker Damm im Waldgebiet Hohenhorst.[3] Der nördliche Teil liegt auf dem Geestrücken Stapelholm zwischen den Gemeinden Wohlde und Bergenhusen. Das nördliche Ende bildet der „Wald Hohenhorst“. Zwischen den Straßen Kellweg und Sickertweg liegt der „Wald Sickert“. Westlich des Kirchwegs liegt der „Wald Lehmholz“, an dem sich südlich der „Wald Luisenholz“ anschließt. Am Südrand des Lehmholzes im Gebiet der Gemeinde Wohlde befindet sich ein unter Denkmalschutz stehendes Großsteingräberfeld mit 14 Gräbern[4] (Objektnummer: aKD-ALSH-Nr. 004 002 bis 004 015).[5]
FFH-Gebiet Wälder bei Bergenhusen | ||
Waldgebiet Lehmholz im FFH-Gebiet Wälder bei Bergenhusen | ||
Lage | Schleswig-Holstein, Deutschland | |
Fläche | 145 ha | |
Kennung | 1621-301 | |
WDPA-ID | 555517848 | |
Natura-2000-ID | DE1621301 | |
FFH-Gebiet | 145 ha | |
Geographische Lage | 54° 24′ N, 9° 18′ O | |
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Meereshöhe | von 1 m bis 37 m | |
Einrichtungsdatum | November 1999 | |
Verwaltung | Ministerium f. Landwirtschaft, Umwelt u. ländl. Räume d. Landes S-H | |
Rechtsgrundlage | § 32 Absatz 2 bis 4 BNatSchG in Verbindung mit § 23 LNatSchG |
Es handelt sich hier um einen historischen Waldstandort, der bereits in der Karte des Herzogtums Schleswig von Janssonius van Waesberge und Moses Pitt aus dem Jahre 1680 und in der dänischen Generalstabskarte aus dem Jahre 1852 als Waldgebiet ausgewiesen war, siehe Bild 1. Am Holzweg, durch eine Wiese getrennt, beginnt der „Wald Tivoli“, der kurz vor der Kreisstraße K8 endet. Der zweite Teil liegt östlich des Ortsteils Brunsholm in der Gemeinde Bergenhusen und nördlich der Straße Brunsholm. Er liegt in Hanglage am Südrand des Geestrückens. In seinem Zentrum befindet sich ein Stillgewässer, eine mit Wasser gefüllte ehemalige Lehmgrube. An dessen Nordrand liegt ein weiteres archäologisch bedeutendes Großsteingräberfeld mit 38 Gräbern nahe Brunsholm[6] (Objektnummer: aKD-ALSH-Nr. 003 588 bis 003 625).[7]
FFH-Gebietsgeschichte und Naturschutzumgebung
Der NATURA 2000-Standard-Datenbogen für dieses FFH-Gebiet wurde im November 1999 von der Landwirtschaftskammer Schleswig-Holstein - Forstabteilung erstellt, im August 2000 als Gebiet von gemeinschaftlicher Bedeutung (GGB) vorgeschlagen, im Dezember 2004 von der EU als GGB bestätigt und im Januar 2010 national nach § 32 Absatz 2 bis 4 BNatSchG in Verbindung mit § 23 LNatSchG als besonderes Erhaltungsgebiet (BEG) bestätigt.[8] Der Managementplan für das FFH-Gebiet wurde im Oktober 2006 von der Landwirtschaftskammer Schleswig-Holstein - Forstabteilung veröffentlicht.[9] Die Beauftragung einer Betreuung des Gebietes gem. § 20 LNatSchG durch das Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein (LLUR) ist mit Stand Dezember 2019 nicht erfolgt.[10] Hinweistafeln des Besucher-Informationssystems (BIS) für Naturschutzgebiete und NATURA 2000-Gebiete in Schleswig-Holstein sind vom Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein (LLUR) an den Zugängen oder innerhalb des FFH-Gebietes nicht aufgestellt worden. Ein entsprechendes BIS-Faltblatt ist nicht verfügbar.[11]
FFH-Erhaltungsgegenstand
Laut Standard-Datenbogen vom Mai 2017 sind folgende FFH-Lebensraumtypen[12][13] und Arten für das Gesamtgebiet als FFH-Erhaltungsgegenstände mit den entsprechenden Beurteilungen zum Erhaltungszustand der Umweltbehörde der Europäischen Union gemeldet worden (Gebräuchliche Kurzbezeichnung (BfN)):[14][15]
FFH-Lebensraumtypen nach Anhang I der EU-Richtlinie:[16]
- 3150 Natürliche und naturnahe nährstoffreiche Stillgewässer mit Laichkraut oder Froschbiss-Gesellschaften (Gesamtbeurteilung C)[17]
- 9110 Hainsimsen-Buchenwälder (Gesamtbeurteilung B)[18]
- 9130 Waldmeister-Buchenwälder (Gesamtbeurteilung B)[19]
- 9160 Sternmieren-Eichen-Hainbuchenwälder (Gesamtbeurteilung B)[20]
- 91E0* Erlen-Eschen- und Weichholzauenwälder (Gesamtbeurteilung C)[21]
FFH-Erhaltungsziele
Aus den oben aufgeführten FFH-Erhaltungsgegenständen werden als FFH-Erhaltungsziele von besonderer Bedeutung die Erhaltung folgender Lebensraumtypen und Arten im FFH-Gebiet vom Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein erklärt:[22]
- 3150 Natürliche und naturnahe nährstoffreiche Stillgewässer mit Laichkraut oder Froschbiss-Gesellschaften
- 9110 Hainsimsen-Buchenwälder
- 9130 Waldmeister-Buchenwälder
- 9160 Sternmieren-Eichen-Hainbuchenwälder
- 91E0 Erlen-Eschen- und Weichholzauenwälder
FFH-Analyse und Bewertung
Das Kapitel FFH-Analyse und Bewertung[23] im Managementplan beschäftigt sich unter anderem mit den aktuellen Gegebenheiten des FFH-Gebietes und den Hindernissen bei der Erhaltung und Weiterentwicklung der FFH-Lebensraumtypen. Die Ergebnisse fließen in den FFH-Maßnahmenkatalog ein. Eigentümer von Flächen in FFH-Gebieten haben das Verschlechterungsverbot zu beachten.[24] Das FFH-Gebiet befindet sich zu über 90 % im Besitz von 88 Privateigentümern (Stand Oktober 2006), ein kleiner Teil gehört der Stiftung Naturschutz Schleswig-Holstein. Die Bereitschaft der Privatbesitzer, Flächen an die Stiftung zu verkaufen, war in der Vergangenheit gering. Die Wälder werden zur Brennholzgewinnung in kleinem Maßstab genutzt. Einige Flächen werden gar nicht bewirtschaftet. Über dreiviertel der Flächen haben eine gute Gesamtbewertung im Standard-Datenbogen der EU bekommen. Defizite sind in der Altersstruktur und im Totholzanteil zu finden. Nach dem 2. Weltkrieg wurden viele Flächen gerodet und mussten danach wieder aufgeforstet werden. Damit ist der Anteil alter Bäume gering. Die Naturverjüngung ist wegen der hohen Besatzdichte an Rehwild nur in eingezäunten Flächen von Erfolg gekrönt.
FFH-Maßnahmenkatalog
Der FFH-Maßnahmenkatalog[25] im Managementplan führt neben den bereits durchgeführten Maßnahmen geplante Maßnahmen zur Erhaltung und Entwicklung der FFH-Lebensraumtypen im FFH-Gebiet an. Konkrete Empfehlungen sind in einer Maßnahmenkarte beschrieben.[26] Sie betreffen im Wesentlichen den allmählichen Waldumbau weg von nicht gebietstypischen Nadelwald hin zu Laubmischwald; ein Prozess, der 50 bis 100 Jahre dauern wird. Ein Restbestand alter Bäume in zwei Parzellen im Nordosten soll möglichst erhalten bleiben. Eine Wiedervernässung von trockengelegten Waldarealen wäre wünschenswert. Die Unterhaltung von Entwässerungssystemen sollte eingestellt werden.
FFH-Erfolgskontrolle und Monitoring der Maßnahmen
Eine FFH-Erfolgskontrolle und Monitoring der Maßnahmen findet in Schleswig-Holstein alle 6 Jahre statt. Der Managementplan wurde 2006 veröffentlicht. Somit wäre 2012 die nächste FFH-Erfolgskontrolle fällig gewesen. Das letzte Folgemonitoring wurde am 21. April 2009 veröffentlicht.[27][28] Der Unterschied in der Zuordnung von Biotoptypen zwischen der Erstkartierung von 2001 und der Folgekartierung von 2008 liegt im Wesentlichen in der Interpretation von bodensauren gegen mesophilen Laubwäldern nach der Standardliste der Biotoptypen in Schleswig-Holstein (LANU 2003). Hier ist es zu Verschiebungen von bis zu 20 ha hin zu Gunsten des bodensauren Laubwaldes gekommen, ohne dass sich an der realen Biotopstruktur etwas grundsätzlich geändert hätte.[29] Ein aktuelleres Monitoring liegt der Öffentlichkeit mit Stand 3. Dezember 2020 nicht vor.
Die Europäische Kommission hat im Jahre 2015 die Umsetzung der Richtlinie 92/43/EWG in Deutschland bemängelt (Verfahren-Nr. 2014/2262). In den Managementplänen würden keine ausreichend detaillierten und quantifizierten Erhaltungsziele festgelegt.[30] Am 12. Februar 2020 hat die Kommission der Bundesrepublik Deutschland eine Frist von zwei Monaten gesetzt, die Mängel zu beseitigen. Andernfalls wird der Europäische Gerichtshof angerufen.[31] Die Bundesrepublik Deutschland ist der Aufforderung nicht nachgekommen (Stand August 2021). Die Kommission führt für Schleswig-Holstein fehlende Quantifizier-, Mess- und damit Berichtsfähigkeit an. Schleswig-Holstein konzentriere sich ausschließlich auf die Durchsetzung des Verschlechterungsverbotes nach Artikel 6, Absatz 2 der Richtlinie.[32] Die Stellungnahme des Landes Schleswig-Holstein mit der im Jahre 2006 erfolgten Bekanntgabe der gebietsspezifischen Erhaltungsziele (gEHZ) für die FFH-Vorschlagsgebiete in Schleswig-Holstein bestätige aus Sicht der Europäischen Kommission die angeführten Mängel.[33] Nachdem Deutschland die Mängel nicht fristgerecht abgestellt hat, hat die Europäische Kommission Deutschland beim Europäischen Gerichtshof im Februar 2021 verklagt.[34]
- Leischwald am Leischweg
- Südostrand des Leischholzes am Holzweg
- Buchenwald im Südosten des Leischholzes
- Rastplatz am Wohlder Weg südlich des FFH-Gebietes
- Leischweg Richtung Nordost
- Blick nach Osten auf des Waldgebiet Lehmholz (links) und das Leischholz (rechts)
- Maisfeld am Südrand des Lehmholzes
Weblinks
- Leseanleitung für Standard-Datenbögen für die Übermittlung von Informationen zu Natura-2000-Gebieten (2011/ 484/ EU) (PDF; 588 KB), Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein
- Die Lebensraumtypen und Arten (Schutzobjekte) der FFH- und Vogelschutzrichtlinie, Bundesamt für Naturschutz, 24. Oktober 2019 (HTML)
- Liste der in Deutschland vorkommenden Arten der Anhänge II, IV, V der FFH-Richtlinie (92/43/EWG), Bundesamt für Naturschutz, 15. Oktober 2019, (PDF)
Einzelnachweise
- FFH-Folgemonitoring Berichtsperiode 2007-2012 Wälder bei Bergenhusen. (PDF; 684 kB) Übersichtskarte. In: Landesportal Schleswig-Holstein. Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein, 18. März 2010, abgerufen am 2. Dezember 2020.
- Höchster Punkt im FFH-Gebiet Wälder bei Bergenhusen. In: DigitalerAtlasNord. Landesamt für Vermessung und Geoinformation Schleswig-Holstein, abgerufen am 2. Dezember 2021.
- Tiefster Punkt im FFH-Gebiet Wälder bei Bergenhusen. In: DigitalerAtlasNord. Landesamt für Vermessung und Geoinformation Schleswig-Holstein, abgerufen am 2. Dezember 2021.
- Großsteingräberfeld-Nord im FFH-Gebiet Wälder bei Bergenhusen. In: DigitalerAtlasNord - Archäologie-Atlas SH. Landesamt für Vermessung und Geoinformation Schleswig-Holstein, abgerufen am 2. Dezember 2021.
- Denkmalliste unbeweglicher archäologischer Kulturdenkmale. Grabhügel aKD-ALSH-Nr. 004 002 bis 004 015; früher 1 bis 14. In: Landesportal Schleswig-Holstein. Archäologischen Landesamtes Schleswig-Holstein (ALSH), 21. Januar 2016, S. 3133–3144, abgerufen am 5. November 2020: „Großsteingräberfeld im FFH-Gebiet Wälder bei Bergenhusen“
- Großsteingräberfeld nahe Brunsholm. In: DigitalerAtlasNord - Archöologie-Atlas SH. Landesamt für Vermessung und Geoinformation Schleswig-Holstein, abgerufen am 2. Dezember 2021.
- Denkmalliste unbeweglicher archäologischer Kulturdenkmale. Grabhügel aKD-ALSH-Nr. 003 588 bis 003 625; früher 1 bis 38. In: Landesportal Schleswig-Holstein. Archäologisches Landesamt Schleswig-Holstein (ALSH), 21. Januar 2016, S. 2693–2721, abgerufen am 4. November 2020: „Großsteingräberfeld im FFH-Gebiet Wälder bei Bergenhusen“
- Amtsblatt der Europäischen Union STANDARD-DATENBOGEN. (PDF; 43 kB) DE1631301. In: Landesportal Schleswig-Holstein. Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein, Mai 2017, abgerufen am 3. Dezember 2020.
- Managementplan für das Fauna-Flora-Habitat-Gebiet „Wälder bei Bergenhusen“ (DE 1621-301). (PDF; 301 kB) In: Landesportal Schleswig-Holstein. Landwirtschaftskammer Schleswig-Holstein - Forstabteilung, Oktober 2006, abgerufen am 3. Dezember 2020.
- Andrea Kühl: Betreuung geschützter Gebiete in Schleswig-Holstein gem. § 20 LNatSchG. (PDF) In: Landesportal Schleswig-Holstein. Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein, Dezember 2019, abgerufen am 5. Dezember 2020.
- Bestellliste für BIS-Faltblätter von FFH-Gebieten. In: Landesportal Schleswig-Holstein. Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein (LLUR), abgerufen am 6. Dezember 2020.
- FFH-Folgekartierung Berichtsperiode 2007-20012 Wälder bei Bergenhusen. (PDF; 2025 kB) Karte 1 von 2 - FFH-Lebensraumtypen (LRT). In: Landesportal Schleswig-Holstein. Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein (LLUR), 18. März 2010, abgerufen am 3. Dezember 2020.
- FFH-Folgekartierung Berichtsperiode 2007-20012 Wälder bei Bergenhusen. (PDF; 2097 kB) Karte 2 von 2 - FFH-Lebensraumtypen (LRT). In: Landesportal Schleswig-Holstein. Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein (LLUR), 18. März 2010, abgerufen am 3. Dezember 2020.
- Liste der in Deutschland vorkommenden Lebensraumtypen der FFH-Richtlinie. (PDF) Bundesamt für Naturschutz (BfN), 13. Mai 2013, S. 1–4, abgerufen am 23. Juli 2020.
- Liste der in Deutschland vorkommenden Arten der Anhänge II, IV, V der FFH-Richtlinie (92/43/EWG). (PDF) Bundesamt für Naturschutz (BfN), 12. Mai 2016, S. 1–8, abgerufen am 23. Juli 2020.
- STANDARD-DATENBOGEN für besondere Schutzgebiete (BSG). vorgeschlagene Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung (vGGB), Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung (GGB) und besondere Erhaltungsgebiete (BEG) DE1621301 Amtsblatt der Europäischen Union DE L 198/41. (PDF; 43 KB) 3.1. Im Gebiet vorkommende Lebensraumtypen und diesbezügliche Beurteilung des Gebiets. In: Landesportal Schleswig-Holstein. Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein, Mai 2017, S. 3, abgerufen am 3. Dezember 2020.
- Bewertungsschemata für die Bewertung des Erhaltungsgrades von Arten und Lebensraumtypen als Grundlage für ein bundesweites FFH-Monitoring Teil II: Lebensraumtypen nach Anhang I der FFH-Richtlinie (mit Ausnahme der marinen und Küstenlebensräume). (PDF) 3150 Natürliche und naturnahe nährstoffreiche Stillgewässer mit Laichkraut- oder Froschbiss-Gesellschaften. Bundesamt für Naturschutz (BfN), Oktober 2017, S. 35–37, abgerufen am 7. Oktober 2020.
- Bewertungsschemata für die Bewertung des Erhaltungsgrades von Arten und Lebensraumtypen als Grundlage für ein bundesweites FFH-Monitoring Teil II: Lebensraumtypen nach Anhang I der FFH-Richtlinie (mit Ausnahme der marinen und Küstenlebensräume). (PDF) 9110 Hainsimsen-Buchenwälder. Bundesamt für Naturschutz, Oktober 2017, S. 184–187, abgerufen am 26. Juli 2020.
- Bewertungsschemata für die Bewertung des Erhaltungsgrades von Arten und Lebensraumtypen als Grundlage für ein bundesweites FFH-Monitoring Teil II: Lebensraumtypen nach Anhang I der FFH-Richtlinie (mit Ausnahme der marinen und Küstenlebensräume). (PDF) 9130 Waldmeister-Buchenwälder. In: BfN-Skripten 481. Bundesamt für Naturschutz, Oktober 2017, S. 188–191, abgerufen am 26. Juli 2020.
- Bewertungsschemata für die Bewertung des Erhaltungsgrades von Arten und Lebensraumtypen als Grundlage für ein bundesweites FFH-Monitoring Teil II: Lebensraumtypen nach Anhang I der FFH-Richtlinie (mit Ausnahme der marinen und Küstenlebensräume). (PDF) 9160 Sternmieren-Eichen-Hainbuchenwälder. In: BfN-Skripten 481. Bundesamt für Naturschutz, Oktober 2017, S. 199–202, abgerufen am 26. Juli 2020.
- Bewertungsschemata für die Bewertung des Erhaltungsgrades von Arten und Lebensraumtypen als Grundlage für ein bundesweites FFH-Monitoring Teil II: Lebensraumtypen nach Anhang I der FFH-Richtlinie (mit Ausnahme der marinen und Küstenlebensräume. 91E0* Erlen-Eschen- und Weichholzauenwälder. In: BfN-Skripten 481. Bundesamt für Naturschutz (BfN), Oktober 2017, S. 219–223, abgerufen am 28. November 2020.
- Erhaltungsziele für das gesetzlich geschützte Gebiet von gemeinschaftlicher Bedeutung DE-1621-301 „Wälder bei Bergenhusen“. (PDF; 147 kB) Bekanntmachung des Ministeriums für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume vom 11. Juli 2016 Fundstelle: Amtsblatt für Schleswig Holstein. - Ausgabe Nr. 47, Seite 1033. In: Landesportal Schleswig-Holstein. Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein, 11. Juli 2016, S. 1033, abgerufen am 1. Dezember 2020.
- Managementplan für das Fauna-Flora-Habitat-Gebiet „Wälder bei Bergenhusen“ (DE 1621-301). (PDF; 301 kB) 4. Analyse und Bewertung. In: Landesportal Schleswig-Holstein. Landwirtschaftskammer Schleswig-Holstein - Forstabteilung, Oktober 2006, S. 8, abgerufen am 3. Dezember 2020.
- Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege (Bundesnaturschutzgesetz - BNatSchG) § 33 Allgemeine Schutzvorschriften. In: www.gesetze-im-internet.de. Bundesamt für Naturschutz (BfN), abgerufen am 2. Dezember 2020: „Alle Veränderungen und Störungen, die zu einer erheblichen Beeinträchtigung eines Natura 2000-Gebiets in seinen für die Erhaltungsziele oder den Schutzzweck maßgeblichen Bestandteilen führen können, sind unzulässig“
- Managementplan für das Fauna-Flora-Habitat-Gebiet „Wälder bei Bergenhusen“ (DE 1621-301). (PDF; 301 kB) 5. Erhaltungsmaßnahmen. In: Landesportal Schleswig-Holstein. Landwirtschaftskammer Schleswig-Holstein - Forstabteilung, Oktober 2006, S. 9–10, abgerufen am 3. Dezember 2020.
- FFH-Gebiet Wälder bei Bergenhusen DE1621-301. (PDF; 282 kB) Maßnahmenkarte. In: Landesportal Schleswig-Holstein. Landwirtschaftskammer Schleswig-Holstein - Forstabteilung, 2006, abgerufen am 4. Dezember 2020.
- Folgekartierung/Monitoring Lebensraumtypen in FFH-Gebieten und Kohärenzgebieten in Schleswig-Holstein 2007-2012 Textbeitrag zum FFH-Gebiet Wälder bei Bergenhusen (1621-301). (PDF; 106 kB) In: Landesportal Schleswig-Holstein. Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein, 21. März 2092, abgerufen am 3. Dezember 2020.
- Karten zum 1. Folgemonitoring 2011. (PDF; 4023 kB) In: Landesportal Schleswig-Holstein. Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein, 10. Februar 2012, abgerufen am 2. Dezember 2020.
- Tabelle 1: Übersicht der im GGB „Wälder bei Bergenhusen“ im Rahmen der Grundlagenkartierung 2001 und der Folgekartierung 2008 erfassten Biotoptypen. (PDF; 2097 kB) In: Landesportal Schleswig-Holstein. Planungsbüro Mordhorst-Bretschneider GmbH, 21. April 2009, S. 3, abgerufen am 3. Dezember 2020.
- Mit Gründen versehene Stellungnahme – Vertragsverletzung Nr. 2014/2262. EUROPÄISCHE KOMMISSION GENERALSEKRETARIAT, 12. Februar 2020, abgerufen am 19. August 2021: „...was bedeutet, dass Deutschland seit über 10 Jahren gegen Artikel 4 Absatz 4 der Richtlinie verstößt.“
- Vertragsverletzungsverfahren im Februar: wichtigste Beschlüsse. Naturschutz: Kommission fordert DEUTSCHLAND auf, die Habitat-Richtlinie ordnungsgemäß umzusetzen. Europäische Kommission, 12. Februar 2020, abgerufen am 19. August 2021.
- Mit Gründen versehene Stellungnahme – Vertragsverletzung Nr. 2014/2262. Schleswig-Holstein. EUROPÄISCHE KOMMISSION, 12. Februar 2020, S. 56, abgerufen am 19. August 2021.
- Gebietsspezifische Erhaltungsziele (gEHZ) für FFH-Vorschlagsgebiete in Schleswig-Holstein. Amtsblatt für Schleswig-Holstein. In: Landesportal Schleswig-Holstein. Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein, 6. Juni 2006, abgerufen am 20. August 2021.
- Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland - Nicht genug EU-konforme Naturschutzgebiete. Legal Tribune Online, 10. Februar 2021, abgerufen am 25. August 2021.