Führungsgruppe Bereitschaft
Die Führungsgruppen Bereitschaft (FüGr-Ber) gehörten zur Führung im Katastrophenschutz nach Maßgabe des Bundes.[1] Sie waren also Teil des Zivil- bzw. Bevölkerungsschutzes. Die Führungsgruppen Bereitschaft dienten der Führung von drei Zügen desselben Fachdienstes[1] („Bereitschaft“ genannt als kleinster Taktischer Verband). Im Bedarfsfall war die Führungsgruppe Bereitschaft der TEL unterstellt.
Eine Führungsgruppe Bereitschaft bestand personell aus insgesamt neun Einsatzkräften (Gesamtstärke: 2/2/5/9).[1] Diese verteilten sich auf einen FüKW mit zwei Sprechfunkgerätesätzen (1/1/3/5, d. h. Bereitschaftsführer, ABC-Gruppenführer, zwei Sprechfunker und ein Kraftfahrer/Sanitätshelfer), PKW (1/1/1/3, darunter der Bereitschaftsführer-Stellvertreter, Verwaltungsführer und ein Kraftfahrer) sowie ein Krad (-/-/1/1, Melder).[1]
Dieses Bundeskonzept für eine Führungsgruppe Bereitschaft existiert gemäß dem Gesetz zur Neuordnung des Zivilschutzes (ZSNeuOG) heute nicht mehr.[2]