Eva Hohenschildin

Eva Hohenschildin (auch Kochmichels i​n der Rosengasse Eheweib) (* 1584 i​n Wemding; † 18. Juli 1620 i​n Eichstätt) w​ar ein Opfer d​er Hexenverfolgungen a​us der Zeit d​es Höhepunktes d​er Verfolgung i​n Eichstätt.

Eichstätt – Wohn- und Sterbeort der Hohenschildin

Die Hexenverfolgungen

Verhör in einem Hexenprozess
Porträt des Fürstbischofs Johann Christoph von Westerstetten – er regierte während des Prozesses der Hohenschildin

Die Hexenverfolgungen im Hochstift Eichstätt dauerten von 1532 bis 1723. Dabei wurden mindestens 249 Menschen (219 Frauen, 30 Männer) wegen des Verdachts der Hexerei verhaftet. Die meisten von ihnen, 224 (197 Frauen, 27 Männer) wurden nachweislich dort zum Tode verurteilt und hingerichtet. Schwerpunkt der Verfolgungen waren die Jahre 1613 bis 1630 während der Regierungszeit von Fürstbischof Johann Christoph von Westerstetten. Die meisten Opfer stammten aus Eichstätt selbst. Höhepunkt war das Jahr 1620, als 25 Frauen hingerichtet wurden. Dompfarrer Johann Reichard wurde 1624 verhaftet und bis zu seinem Tode 20 Jahre in der Haft behalten, obwohl er kein Geständnis abgelegt hat.[1]

Siehe Hauptartikel Hexenverfolgung i​m Hochstift Eichstätt.

Leben

Eva Hohenschild w​ar zu Wemding geboren u​nd erzogen, i​hr Vater, e​in Bauersmann, hieß Michael Hiebner, i​hre Mutter Apolonia Hieberin. Sie verehelichte s​ich mit Michael Hohenschild (Kochmichels), Wirt u​nd Garkoch i​n der Rosengasse z​u Eichstätt. Während i​hrer 16-jährigen Ehe b​ekam sie k​eine Kinder v​on ihm, h​atte aber v​or ihrer Verehelichung d​as Mädchen Margaretha geboren, d​as bei i​hrer Gefangennahme n​och am Leben w​ar und i​n ihrem Haus erzogen wurde. Weitere Familienangehörige i​hres Mannes: Schwester Els, Frau d​es Schwaben Erler i​n der Altenbürg, u​nd deren Töchterlein Annalein v​on Ingolstadt, s​owie ihre Geschweyen Thoma Margettlin i​n dem Bartelweg.

Verlauf des Hexenprozesses

Sie wurde am 28. April 1620 verhaftet und von den Hexenkommissaren verhört. Sie sagte sie „sey Hexerey halber ganz unschuldig. Bittet um Gottes Willen, man wolle sie Hexerey halber zufrieden lassen.“ Scharfrichter M. Mathes fand auf ihrer linken Hüfte ein weißliches Hexenmal. Sie sagte: „wiss und kind von der Hexerey nichts zu sagen, es gehe ihr gleich wie Gott wöll.“ In der Folterkammer sagte sie: „um des jüngsten Gerichts und Gottes Willen, ob man dann sie zu einer Sache, um die sie nichts wisse, zwingen und nötigen wolle.“

Als sie festgebunden wurde, schrie sie zu Gott, er solle ein Zeichen tun. Als sie aufgezogen wurde, schrie sie, „ob man ihr schon alle Glieder sollt ausreisen, so wisse sie nichts zu sagen.“ Wie könne „man so steinerne Herzen haben!“ Sie sagte, „wann jedermann so Unrecht geschehe als ihr, so werde jedermann auch zukünftig Unrecht geschehen.“ „Sie sey so unschuldig als ein Kind in der Wiege, so wahr Gott im Himmel leb, so könne sie von der Hexerei nichts sagen.“

Als die Folter verschärft wurde, gestand sie Verleugnung Gottes, Teufelspakt, Teufelsbuhlschaft und Schadenzauber. Sie bat „um des jüngsten Gerichts willen, sie weiter nicht zu treiben, wollte daß ihr Herz gleich wie ihre Hand offen steht, damit man nun, was darinnen stecke, sehen möchte“. Nach erneuter Folter am 30. April 1620 gestand sie, sie habe mit Pulver vom Teufel Wiesen, Schweinen, Pferden und Leuten geschadet und am Hexensabbat teilgenommen.

Sie w​urde bis z​um 27. Juni verhört, denunzierte u​nter Androhung weiterer Folter 56 Personen. Am 18. Juli 1620 w​urde sie zusammen m​it Kunigunde Sterzl, Helena Schneckin u​nd Barbara Freyin d​urch das Schwert öffentlich hingerichtet u​nd anschließend verbrannt. Sie vererbte 400 Gulden.

Quellen

Literatur

  • Jonathan B. Durrant: Witchcraft, Gender and Society in Early Modern Germany, Leiden (Brill) 2008 (Studies in Medieval and Reformation Traditions: History, Culture, Religion, Ideas, 124) Hexenprozesse Eichstätt
  • Wolfgang Buchta: Die Urgichten im Urfehdebuch des Stadtgerichts Eichstätt: zur Geschichte der Hexenverfolgung im südlichen Franken. Jahrbuch für Fränkische Landesforschung. Band 58, 1998, S. 219–250

Siehe auch

Einzelnachweise

  1. Stürzl, Zur Hexenverfolgung im Oberen Stift des Hochstifts Eichstätt. Nachtrag zu: Hinrichtungen wegen Hexerei in Eichstätt. In: Blätter des Bayerischen Landesvereins für Familienkunde. Selbstverlag, München. 2016, S. 136 ff.
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