Erster Polizeihauptkommissar
Erster Polizeihauptkommissar (EPHK) ist eine Amtsbezeichnung der deutschen Polizei und das Endamt des gehobenen Dienstes (für diese Laufbahn sind je nach Bundesland auch andere Bezeichnungen eingeführt worden, zum Beispiel 3. Qualifizierungsebene oder Laufbahnabschnitt 2.1 usw.). Stelleninhaber haben grundsätzlich ein erfolgreiches Studium an einer Fachhochschule absolviert und tragen den akademischen Grad Diplom-Verwaltungswirt (FH) oder einen vergleichbaren Bachelor. Sie sind in der Regel Vorgesetzte einer Organisationseinheit. Bei der Kriminalpolizei lautet die entsprechende Amtsbezeichnung Erster Kriminalhauptkommissar (EKHK). Bei der Polizei beim Deutschen Bundestag lautet die entsprechende Amtsbezeichnung Erster Polizeihauptkommissar beim Deutschen Bundestag.
EPHK werden nach Besoldungsgruppe (BesGr) A 13 besoldet. Typische Verwendungen sind taktische Führungsfunktionen z. B. als Dienststellenleiter, also als Revier-, Stations- oder Kommissariatsleiter oder als Führungskräfte in den Polizei-Stäben, z. B. als Stabs-, Sachbereichs- oder Sachgebietsleiter. In polizeilichen Bildungseinrichtungen wie Polizeischulen und Akademien leiten „Erste Polizeihauptkommissare“ beispielsweise Fachbereiche, Fachgruppen oder ähnliche fachliche Spezialbereiche, bei Bereitschaftspolizeiabteilungen führen sie in der Regel Einsatzeinheiten.
Die nächstniedrige Amtsbezeichnung ist „Polizeihauptkommissar“ (BesGr A 12), die nächsthöhere Amtsbezeichnung, jedoch in der identischen Besoldungsgruppe, ist „Polizeirat“ als Eingangsamt im höheren Dienst (BesGr A 13).
Das Dienstgradabzeichen besteht aus vier oder fünf silbernen Sternen auf dunkelblauem Grund (bei der Wasserschutzpolizei und beim Bundespolizeiamt See aus zwei Goldtressen à 8 mm zwischen zwei Goldtressen à 12 mm).
Amtsträger mit der Amtsbezeichnung EPHK sind Ermittlungspersonen der Staatsanwaltschaft, sofern sie nicht Leiter einer eigenständigen Dienststelle oder Leiter eines Fachbereichs sind.
- Schutzpolizei
niedrigere Amtsbezeichnung Polizeihauptkommissar |
aktuelle Amtsbezeichnung Erster Polizeihauptkommissar |
höhere Amtsbezeichnung Polizeirat |
Laufbahn: Mittlerer Dienst – Gehobener Dienst – Höherer Dienst Alle Amtsbezeichnungen auf einen Blick: siehe Amtsbezeichnungen der deutschen Polizei. |