Erektionsurkunde
Eine Erektionsurkunde (lat.: erigere = errichten, aufrichten; ahd.: urchundi = Erkenntnis) ist im Kirchenrecht ein von einem Bischof unterschriebenes Dokument, das einer Kirchengemeinde die Errichtung eines Pfarramtes erlaubt. Durch die Erektionsurkunde wird eine Gemeinde in den Status einer selbständigen Kirchengemeinde erhoben, so die Dreifaltigkeitskirche in Hannover 1876 oder die Evangelische Kirche Vohwinkel im Jahr 1886.
Der Begriff war in der Frühen Neuzeit auch im Zusammenhang mit der Dokumentation weltlicher Grundstücksgeschäfte gebräuchlich.[1]
Weblinks
- Klaus Lohrbächer: Am Rosenkranzfest zum erstenmal Gottesdienst Zur Geschichte der kath. Kirchengemeinde Zuffenhausen – von den Anfängen in nachreformatorischer Zeit bis zur ersten Sonntagsmesse 1897. Abgerufen am 26. Juni 2016.
- Dornseiffer-Eslohe: Kirchliche Nachrichten aus der Pfarrei Cobbenrode Mescheder Zeitung 1904
- Anton Frind: Die Kirchengeschichte Böhmens im Allgemeinen und in ihrer besonderen Beziehung auf die jetzige Leitmeritzer Diöcese in der Zeit vor dem erblichen Königthume: nach den zuverlässigsten, grossentheils handschriftlichen Quellen bearbeitet Prag, 1864
Einzelnachweise
- Die Bünter Hofstelle in älteren Urkunden 12. September 2015
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