Epidemiologische Überwachung
Epidemiologische Überwachung bzw. Surveillance bezeichnet die systematische kontinuierliche Überwachung von Erkrankungen und Sterberaten in der Bevölkerung.[1] Das aus dem Französischen stammende Wort Surveillance bedeutet Überwachung. Der Ausdruck kam über die amerikanische Sprache in den deutschen Sprachgebrauch, vor allem im medizinischen Bereich. Zentrales Kontrollorgan in Deutschland für die Entwicklung und Verbreitung von Krankheitserregern ist das Robert Koch-Institut.
Aufgabengebiete
Epidemiologische Überwachung von Krankheiten bedeutet, dass diese zunächst erkannt und erfasst werden müssen. In einem zweiten Schritt werden die gewonnenen Daten bewertet. Im letzten Schritt wird überlegt, ob und ggf. welche Maßnahmen zur Eingrenzung oder Verhinderung einer Erkrankung getroffen werden können.
Ein weiteres Aufgabengebiet ist die fortlaufenden Überwachung der Sterberate zur Entdeckung von Perioden mit Übersterblichkeit, deren Ursachen näher zu ergründen sind.
Infektionskrankheiten
Ein zentrales Aufgabengebiet der epidemiologischen Überwachung ist die Beobachtung von Infektionskrankheiten. Bei Infektionskrankheiten wie Influenza, die nicht regelmäßig Gegenstand ärztliche beauftragter mikrobiologischer Untersuchungen sind, gehört zur Surveillance der Aufbau eines Untersuchungsnetzes. Vor allem bei der Überwachung epidemischer Infektionserreger wird zunehmend auch auf Methoden der molekularen Epidemiologie zurückgegriffen, welche den molekularen Aufbau von Pathogenen analysieren. Daneben werden gemäß § 13 und § 14 des Infektionsschutzgesetzes Sentinelerhebungen durchgeführt, bei denen epidiomiologische Daten im Rahmen der Gesundheitsvorsorge gewonnen werden. Sentinelerhebungen sind ein Werkzeug der Surveillance.
Ein spezieller Bereich ist die Krankenhaus-Surveillance, bei der auf der Grundlage des § 23 des Infektionsschutzgesetzes bestimmte resistente Erreger in den einzelnen Kliniken erfasst, überwacht und bewertet werden sollen. Aber auch das Erfassen von Krankenhausinfektionen durch die Hygiene-Teams an den Kliniken gehört zu der Krankenhaussurveillance.
Im Rahmen der Deutschen Antibiotika-Resistenzstrategie (DART 2020) besteht seit 2008 ein Konzept, um die weitere Entwicklung und Ausbreitung von Antibiotika-Resistenzen zu reduzieren.[2] Unter anderem wird das Projekt Antibiotika-Resistenz-Surveillance (ARS)[3] vom Robert Koch-Institut in Zusammenarbeit mit der Charité in Berlin und das Projekt Antibiotika-Verbrauchs-Surveillance (AVS) durchgeführt. Hauptziel dieses Projektes ist es, die Krankenhäuser in der Durchführung der Antibiotikaverbrauchs-Surveillance gemäß § 23 Abs. 4, Satz 2, Infektionsschutzgesetz zu unterstützen.[4]
Nicht-übertragbaren Krankheiten
Krebsregister dienen unter anderem der Überwachung der Ausbreitung von Krebserkrankungen.
Quellen
- Infektionsschutzgesetz
- Bales, Baumann: Kommentar zum Infektionsschutzgesetz, ISBN 3-17-017613-7.
- Ralf Reintjes, Alexander Krämer: Epidemiologische Surveillance. In: Alexander Krämer, Ralf Reintjes (Hrsg.): Infektionsepidemiologie: Methoden, moderne Surveillance, mathematische Modelle, Global Public Health. Springer-Verlag, Berlin Heidelberg, 2003, S. 57–72. ISBN 978-3-642-62731-6 Google Books
Weblinks
Einzelnachweise
- Epidemiologische Seiten zu HIV/AIDS. Robert Koch-Institut, abgerufen am 21. Juli 2016.
- Bundesgesundheitsministerium: BMG Bericht DART 2020
- Homepage Antibiotika-Resistenz-Surveillance (ARS). Robert Koch-Institut, abgerufen am 14. September 2014.
- Homepage AVS - Projektplan. Robert Koch-Institut, 18. Januar 2016, abgerufen am 21. Juli 2016.