Entity in Charge of Maintenance
Die Entity in Charge of Maintenance (kurz: ECM, die für die Instandhaltung zuständige Stelle) bezeichnet eine neue Rolle im Eisenbahnverkehr. Sie beschreibt die Verantwortlichkeit gegenüber der pflichtgemäßen Instandhaltung von Eisenbahnfahrzeugen.
Nach der Liberalisierung des Eisenbahnverkehrs wurde die Rolle der bisherigen integrierten Eisenbahnunternehmen und Staatsbahnen in verschiedenen Teilrollen aufgeteilt. Dabei handelt es sich insbesondere um
- Fahrzeugeigentümer
- Fahrzeughalter
- Fahrzeugbetreiber (Eisenbahnverkehrsunternehmen)
- Entity in Charge of Maintenance (für die Instandhaltung zuständige Stelle)
- Infrastrukturbetreiber (Eisenbahninfrastrukturunternehmen)
Mit der EU-Verordnung 445/2011[1] wurde eine Zertifizierungspflicht für Instandhaltungen von Güterwagen geschaffen und zugleich ein Anforderungskatalog definiert. Für alle anderen Instandhaltungen von Eisenbahnfahrzeugen wird voraussichtlich die Zertifizierung ab 2018 zur Pflicht.
Nach dieser Verordnung haben die ECM vier Teilrollen inne
- Managementfunktion (ECM 1)
- Instandhaltungsentwicklung (ECM 2)
- Fuhrparkmanagement (ECM 3)
- Instandhaltungsfunktion (ECM 4)
Die ECM hat Gültigkeit im Bereich der Europäischen Eisenbahnagentur (ERA, European Railway Agency), und der Zwischenstaatlichen Organisation für den internationalen Eisenbahnverkehr (OTIF, Organisation intergouvernementale pour les transports internationaux ferroviaires).
In der Praxis sind ECM meist Eisenbahnverkehrsunternehmen, welche die Instandhaltung ihrer Fahrzeuge eigenständig organisieren, freie Werkstätten, welche Instandhaltungsleistungen am Markt anbieten oder Fahrzeughalter und -eigentümer, die die ECM-Rolle im Rahmen ihres Asset Managements selbst ausüben.
Weblinks
Einzelnachweise
- http://www.era.europa.eu/Document-Register/Pages/Regulation-445-2011-EU-ECM.aspx ERA: Regulation 445-2011-EU