Elektroniker für Geräte und Systeme
Der Elektroniker für Geräte und Systeme ist ein Industrieller Elektroberuf, den es seit der Neuordnung der Elektroberufe vom 3. Juli 2003 (BGBl. I S. 1144) gibt. Er ist den ehemaligen Ausbildungsberufen Industrieelektroniker Fachrichtung Gerätetechnik und Kommunikationselektroniker sehr ähnlich; die Ausbildungsinhalte wurden aber in Richtung Selbständigkeit (Qualitätsmanagement, Bewerten von Prozessen, Verwaltung usw.) erweitert. Ein ähnlicher Ausbildungsberuf im Handwerk mit gleichem Rahmenlehrplan für die Berufsschule ist der Systemelektroniker.
Die Ausbildungsdauer beträgt ohne Verkürzung 3½ Jahre. Eine zweijährige Berufsausbildung ist in Form des Industrieelektrikers der Fachrichtung Geräte und Systeme möglich. Diese Ausbildung kann anschließend zum Elektroniker für Geräte und Systeme fortgeführt werden, allerdings nicht zwingend im selben Betrieb.
Einsatzgebiete
Der Beruf Elektroniker für Geräte kann in folgenden Einsatzgebieten ausgebildet werden:
- Informations- und kommunikationstechnische Geräte
- Medizinische Geräte
- Automotive-Systeme
- Systemkomponenten, Sensoren, Aktoren, Mikrosysteme
- EMS (Electronic Manufacturing Services)
- Mess- und Prüftechnik
Bestandteile der Ausbildung
- Umgang mit Messgeräten
- Arbeiten mit dem Lötkolben
- Konstruktion von Prototypen
- Erstellen von Fertigungsunterlagen
- Fehlersuche an elektronischen Geräten und deren Behebung
- Grundkenntnisse in Mechanik
- Dokumentieren von Arbeitsgängen
- Programmieren von Mikrocontrollern
- Arbeiten an Projekten
- IT-Systeme konfigurieren/reparieren
Die Ausbildung erfolgt in einem Ausbildungsbetrieb und der Berufsschule; der Schulunterricht kann im Blockunterricht stattfinden. Hierbei werden u. a. die folgenden Themen behandelt:
- Umgang mit Prüfmitteln
- Digitaltechnik
- Regelungstechnik
- Analogtechnik
- Schaltzeichen
- Bauteile
- Elektrotechnik
- Politik & Wirtschaftskunde
- Deutsch/Kommunikation
- Englisch
- Physik
Die häufigsten Einsatzbereiche ausgebildeter Elektroniker für Geräte und Systeme sind unter anderem Fertigungsbereiche, Reparatur, Elektroniklabore oder Kundendienst. Diesen Bereichen ist gemein, dass sie Fachkenntnisse für das Herstellen und Reparieren von Geräten benötigen.
Die Ausbildungsordnung wird durch die Verordnung über die Berufsausbildung in den industriellen Elektroberufen festgelegt. Darin werden die Ausbildungsinhalte wie folgt beschrieben (Version vom 24. Juli 2007):[1]
Gegenstand der Berufsausbildung sind mindestens die folgenden Qualifikationen:
- Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht,
- Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes,
- Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit,
- Umweltschutz,
- Betriebliche und technische Kommunikation,
- Planen und Organisieren der Arbeit, Bewerten der Arbeitsergebnisse,
- Montieren und Anschließen elektrischer Betriebsmittel,
- Messen und Analysieren von elektrischen Funktionen und Systemen,
- Beurteilen der Sicherheit von elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln,
- Installieren und Konfigurieren von IT-Systemen,
- Beraten und Betreuen von Kunden, Erbringen von Serviceleistungen,
- Technische Auftragsanalyse, Lösungsentwicklung,
- Errichten, Erweitern oder Ändern von gebäudetechnischen Anlagen,
- Instandhalten gebäudetechnischer Anlagen und Systeme,
- Betreiben von technischen Systemen,
- Technisches Gebäudemanagement,
- Geschäftsprozesse und Qualitätsmanagement im Einsatzgebiet.
Die vorstehend genannten Qualifikationen sind in einem der folgenden Einsatzgebiete anzuwenden und zu vertiefen:
- Wohn- und Geschäftsgebäude,
- Betriebsgebäude,
- Funktionsgebäude und -anlagen,
- Infrastrukturanlagen,
- Industrieanlagen.
Das Einsatzgebiet wird vom Ausbildungsbetrieb festgelegt. Andere Einsatzgebiete sind zulässig, wenn in ihnen die genannten Qualifikationen vermittelt werden können.
Siehe auch
Literatur
Einzelnachweise
- Verordnung über die Berufsausbildung in den industriellen Elektroberufen. 24. Juli 2007 (PDF, 392 kB).