Einbestellung
Einbestellung bedeutet in der Sprache der Diplomatie eine untere Stufe einer diplomatischen Sanktion betreffend ein Ereignis oder eine Aussage in dem Staatswesen oder der Regierung, die der Botschafter vertritt. Sie gehört zu den Sanktionsmöglichkeiten des Empfangsstaats. Diese Sanktionierung – zwischen formloser Einladung und Abgabe einer Protestnote angesiedelt – ist nach dem Wiener Übereinkommen über diplomatische Beziehungen möglich, unter Staaten mit freundschaftlichen Beziehungen aber sehr unüblich.[1]
Weblinks
Wiktionary: Einbestellung – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen
- Hintergrund: Botschafter im diplomatischen Konflikt. In: Kölner Stadtanzeiger, 29. Mai 2012.
Anmerkungen
- Sevim Dağdelen: Der Fall Erdogan. Wie uns Merkel an einen Autokraten verkauft. Westend, Frankfurt am Main 2016, ISBN 978-3-86489-156-4, S. 40.
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