Eike von Hippel
Eike von Hippel (geb. am 28. Januar 1935; gest. am 28. Januar 2016[1]) war ein deutscher Jurist und Wissenschaftler.
Herkunft und Familie
Eike von Hippel entstammte einer ursprünglich bürgerlichen deutschen Beamten-Familie aus dem ostpreußischen Rastenburg, die 1790 in den preußischen Adelsstand erhoben wurde[2] und seitdem für den Staat eine Vielzahl hoher Beamter und Wissenschaftler hervorgebracht hat. Er selbst wurde 1935 geboren und studierte wie viele seiner Familienangehörigen Jura.
Leben und berufliche Laufbahn
Nach Abschluss seines Jurastudiums und der Promotion zum Dr. jur. wurde er Mitarbeiter des Max-Planck-Instituts für ausländisches und internationales Privatrecht in Hamburg. Er wurde Referatsleiter für das Rechtsgebiet ,Vereinigte Staaten'. Er habilitierte sich an der Universität Hamburg und wurde dort zum Honorarprofessor ernannt. Er war ein über Deutschland hinaus bekannter und anerkannter Wissenschaftler, dessen zahlreiche Veröffentlichungen zu rechtsethischen Fragen und zum angelsächsischen Rechtskreis Aufmerksamkeit erregten. Er starb im Januar 2016 an seinem 81. Geburtstag.
Veröffentlichungen
- Grenzen und Wesensgehalt der Grundrechte, Duncker und Humblot, Berlin, 1965
- Haftungsersetzung durch Versicherung, Metzner, 1979
- Grundfragen der Weltwirtschaftsordnung, Beck, München, 1980
- Der Schutz des Schwächeren, Mohr, Tübingen, 1982
- Verbraucherschutz, Toyo Kenzai, Tokyo, 1986
- Schutz des ungeborenen Kindes, Konrad Adenauer-Stiftung, 1991
- Rechtspolitik, Duncker und Humblot, Berlin, 1992
- Willkür oder Gerechtigkeit, Duncker und Humblot, Berlin, 1998
- Die Kontrolle der Vertragsfreiheit nach Anglo-amerikanischen Recht, Klostermann, Frankfurt/M., 2005
- Kampfplatz der Gerechtigkeit, Wissenschafts-Verlag, Berlin, 2009
Weblinks
Einzelnachweise
- Todesanzeige in der FAZ vom 13. Februar 2016 (Memento vom 17. Februar 2016 im Webarchiv archive.today)
- Genealogisches Handbuch des Adels, Adelslexikon Band V, S. 229f.