Eberhard Kempf
Eberhard Kempf (* 23. Juli 1943 in Lahr) ist ein deutscher Rechtsanwalt, spezialisiert auf Strafrecht.
Leben
Nach seinem Studium in Heidelberg, Berlin, Freiburg und Paris erhielt er 1971 seine Zulassung als Rechtsanwalt in Heidelberg, wo er als Verteidiger in Demonstrationsprozessen (u. a. von Dietrich Hildebrandt, Ralf Fücks und Helga Rosenbaum) bekannt wurde. 1975 kandidierte Eberhard Kempf erfolglos für den Kommunistischen Bund Westdeutschland für den Heidelberger Gemeinderat. Seit dem Umzug der KBW-Parteizentrale 1977 hat er seine Kanzlei in Frankfurt am Main. In dem Verfahren um die Verfassungsbeschwerden dreier K-Gruppen gegen die Nichtausstrahlung ihrer Wahlwerbesendungen durch verschiedene Fernsehanstalten 1975/76 war er mit Gerhard Härdle Bevollmächtigter des KBW (BVerfGE 47, 198 1978).[1] 1983/1984 vertrat er gemeinsam mit seinem Kollegen Sebastian Cobler den grünen Landtagsabgeordneten Frank Schwalba-Hoth anwaltlich, nachdem dieser während eines Empfangs im Hessischen Landtag den US-General Williams aus Protest gegen die amerikanische Atomwaffenpolitik mit Blut bespritzt hatte.
Seit 1990 ist Kempf Mitglied des Strafrechtsausschusses des Deutschen Anwaltvereins und war von 1996 bis 2005 dessen Vorsitzender. Außerdem war er aktiv an der Gründung (2002) der „International Criminal Bar“ (ICB) beteiligt, einer Vereinigung der Rechtsanwälte am Internationalen Strafgerichtshof in Den Haag. 2006–2008 war er ICB-Präsident.
Bekannt geworden ist Kempf als Verteidiger von Deutsche Bank Chef Josef Ackermann im Mannesmann-Prozess. Weitere Prominente Mandanten waren Jürgen Schneider, Nick Leeson, Klaus Croissant, Hans-Joachim Klein, Horst Weyrauch und Jürgen Möllemann. Er war Verteidiger im Verfahren um den Korruptionsskandal bei Infineon. Im Prozess um die Entführung von Jakob von Metzler vertrat er im Auftrag der Eltern die Nebenklage.
Ehrungen und Auszeichnungen
- 2017 Max-Alsberg-Preis der Vereinigung Deutsche Strafverteidiger[2]
Werke
- Hans-Jürgen Ehrig, Eberhard Kempf, Uwe Maeffert: Der Nürnberger KOMM-Prozess. Konkret Literatur-Verlag, Hamburg 1981, ISBN 3-922144-19-5.
Literatur
- Helmut Kerscher: Eberhard Kempf Rechtsanwalt Jürgen Möllemanns. In: Süddeutsche Zeitung. Nr. 270 vom 22. November 2002, S. 4 („Im Profil“)
- Heide Platen: Ein Intellektueller auf Seiten der Täter. In: Die Tageszeitung vom 13. Juni 2003, S. 13.
- Joachim Wehnelt: Ein Fall für Kempf. In: Die Zeit. Nr. 5 vom 22. Januar 2004, S. 20.
- Detlef Esslinger: „Die Presse ist am Skandal interessiert“: Der Strafverteidiger Eberhard Kempf über prominente Mandanten und zur Erpressung neigende Staatsanwälte. In: Süddeutsche Zeitung. Nr. 88 vom 18. April 2005, S. 19 (Interview mit E. Kempf, der im Begleittext als „einer der angesehensten deutschen Strafverteidiger“ vorgestellt wird)
- Joachim Jahn (Autorenkürzel „jja.“): „Nach dem Urteil werden Vorstände klarer sehen.“ Ackermann-Verteidiger Eberhard Kempf bereitet sich auf den Mannesmann-Prozess vor. In: Frankfurter Allgemeine Zeitung. Nr. 235 vom 10. Oktober 2005, S. 13.
- Sebastian Wolff: Mannesmann – Staranwalt mit linker Vergangenheit. In: Berliner Zeitung. 2. November 2006, S. 1.
- Corinna Budras: Eberhard Kempf. Strafverteidiger für alle Fälle. In: Frankfurter Allgemeine Zeitung. Nr. 126 vom 2. Juni 2007 (Beilage Beruf und Chance, S. C 3.)
Weblinks
Einzelnachweise
- BVerfGE 47, 198 - Wahlwerbesendungen
- Alsberg-Preis - Deutsche Strafverteidiger e.V. Abgerufen am 10. Dezember 2019.