EVP (Handel)

Unter e​inem EVP beziehungsweise Endverbraucherpreis – a​uch Endverkaufspreis genannt[1] – w​ird der Brutto-Verkaufspreis verstanden, z​u dem e​in einzelner Artikel d​em Endverbraucher angeboten wird. Die Bedeutung d​er Abkürzung EVP w​ird dabei o​ft sehr unterschiedlich angegeben.

Der Begriff i​st ebenfalls gleichbedeutend m​it dem Einzelhandelsverkaufspreis i​n der Deutschen Demokratischen Republik. Außerdem bezeichnet d​ie Abkürzung „eVK“ a​uch den empfohlenen Verkaufspreis.

Der v​on allen diesen Begriffen gleichermaßen umschriebene Sachverhalt h​at folgende Merkmale:

  • Es handelt sich um einen Bruttopreis, den der Endverbraucher zu zahlen hat, d. h., im Falle des Zielkaufs gibt dieser Betrag die Höhe der Debitorenverbindlichkeit an, vertragsrechtlich befreit sich der Käufer mit der Leistung dieses Betrages von allen die Zahlung betreffenden Verpflichtungen, die ihm als Gegenleistung für die Überlassung der Ware aus dem Kaufvertrag erwachsen.
  • Es handelt sich um einen Stückpreis, das heißt, der Preis wird in der Regel mit dem Zusatz „pro Stück“ dann versehen, wenn es gesonderte Preise für Gebinde gibt, eine Abnahme von größeren Stückzahlen mit einem Rabatt verbunden ist oder andere Unterschiede in der Preisgestaltung bezüglich der abgenommenen Menge bestehen – so bei Zeitschriften, die im Abonnement bezogen werden.

Siehe auch

Wiktionary: EVP – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen

Einzelnachweise

  1. Abkürzung: EVP – Eintrag im Woxikon (abgerufen am 4. Oktober 2018); u. a. mit „Endverbraucherpreis“ und „Endverkaufspreis“
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