EN 60601-2-30
Die EN 60601-2-30 mit dem Titel „Medizinische elektrische Geräte – Teil 2-30: Besondere Festlegungen für die Sicherheit, einschließlich der wesentlichen Leistungsmerkmale von automatischen, zyklischen, nicht-invasiven Blutdrucküberwachungsgeräten“ ist Teil der Normenreihe EN 60601.
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Bereich | Medizintechnik | ||
Titel | Medizinische elektrische Geräte – Teil 2-30: Besondere Festlegungen für die Sicherheit, einschließlich der wesentlichen Leistungsmerkmale von automatischen, zyklischen, nicht-invasiven Blutdrucküberwachungsgeräten | ||
Erstveröffentlichung | 1995 | ||
Letzte Ausgabe | 2000 | ||
Übernahme von | IEC 60601-2-30 | ||
Nationale Normen | DIN EN 60601-2-30 (zurückgezogen) |
Herausgeber der DIN-Norm DIN EN 60601-2-30 war das Deutsche Institut für Normung.
Die Norm basiert auf der internationalen Fassung IEC 60601-2-30. Im Rahmen des VDE-Normenwerks ist die Norm als VDE 0750-2-30 klassifiziert, siehe DIN-VDE-Normen Teil 7.
Diese Ergänzungsnorm regelt allgemeine Festlegungen für die Sicherheit, Prüfungen, Richtlinien und der wesentlichen Leistungsmerkmale von automatischen, zyklischen, nicht-invasiven Blutdrucküberwachungsgeräten.
Gültigkeit in Deutschland
Die deutsche Ausgabe 12.2000 war ab ihrem Erscheinungsdatum bis zur Zurückziehung als Deutsche Norm angenommen.
- Die Aktuelle Fassung (12.2000) ist korrespondierend mit der 2. Ausgabe der DIN EN 60601-1 anzuwenden.
- Es wurde im April 2008 ein EN-Entwurf zur Anwendung mit der 3. Ausgabe der DIN EN 60601-1 veröffentlicht.
- Im Mai 2011 wurde dieser Entwurf als Norm DIN EN 80601-2-30 neu veröffentlicht.
Anwendungsbereich
Diese Norm legt besondere Anforderungen für die Sicherheit, einschließlich der wesentlichen Leistungsmerkmale, für automatische, zyklische, nicht-invasive Blutdruck-Überwachungsgerätefest. Das Gerät darf beaufsichtigt oder unbeaufsichtigt sein.
Diese besonderen Festlegungen gelten nicht für Blutdruckmessgeräte mit Fingeraufnehmern oder halbautomatische Blutdruckmessgeräte, bei denen in der Regel jede Messung manuell ausgelöst werden muss.
Zusatzinformation
Folgende geänderte Anforderungen sind in der EN 60601-2-30 enthalten (Auszug):
- Manschettendruck
- Elektromagnetische Verträglichkeit (EMV)
- Eindringen von Wasser
- Schutz gegen gefährliche Ausgangswerte
- Alarme
- Defi-Festigkeit