Druckkündigung

Eine Druckkündigung l​iegt vor, w​enn der Arbeitgeber zunächst e​ine Kündigung n​icht beabsichtigt, s​ich jedoch d​em Druck v​on Seiten d​er Kundschaft o​der der Belegschaft beugt.[1] Sie i​st von d​er Eigenkündigung d​es Arbeitnehmers infolge Mobbings z​u unterscheiden.

Diese Art der Kündigung wird von der Rechtsprechung nur in engen Grenzen zugelassen. Sie wird ausgesprochen, wenn schwere wirtschaftliche Schäden zu erwarten sind und nach Ausschöpfung aller rechtlichen Mittel der Druck nicht nachlässt.[2][3] Eine Druckkündigung ist jedoch nicht zulässig, wenn der Arbeitgeber selber die Situation geschaffen hat.[4]

Einzelnachweise

  1. Hartmut Oetker, In: Rudi Müller-Glöge, Ulrich Preis, Ingrid Schmidt (Hrsg.): Erfurter Kommentar zum Arbeitsrecht. § 1 KSchG, Rn. 182 ff.
  2. ArbG Hamburg vom 23. Februar 2005, Az. 18 Ca 131/04.
  3. BAG, 15. Dezember 2016 - 2 AZR 431/15
  4. Ulf Weigelt: Arbeitsrecht: Was tun, wenn andere die Kündigung fordern? Einen Mitarbeiter feuern, weil Dritte das wollen? Wenn Kollegen oder Kunden die Entlassung fordern, nennt man das Druckkündigung. Arbeitgeber sollten aufpassen. In: ZEIT ONLINE. ZEIT ONLINE GmbH, 7. Oktober 2015, abgerufen am 7. Oktober 2015.

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