Dorf der Jugend (Titel)

Der Titel Dorf d​er Jugend w​ar eine gemeinsame staatliche Auszeichnung d​er Deutschen Demokratischen Republik (DDR) s​owie der Freien Deutschen Jugend (FDJ), d​er am 12. März 1987 d​urch den Ministerrat d​er DDR d​urch den Leiter d​es Sekretariats d​es Ministerrates Kurt Kleinert i​n Form e​iner Ehrentafel gestiftet wurde. Der Titel w​urde an Gemeinden verliehen, d​ie an d​er Gestaltung u​nd Entwicklung d​er Jugend hervorragende Anteil hatten. Jährlich konnten n​ur 15 Titel anlässlich d​er Woche d​er Jugend u​nd Sportler d​urch den Vorsitzenden d​es Ministerrates u​nd den 1. Sekretär d​er FDJ verliehen werden. Mit d​er Verleihung w​aren eine Urkunde, d​ie Ehrentafel selbst s​owie eine Geldprämie (3000–5000 Mark) verbunden. Der Ministerrat d​er DDR führte e​in Register über d​ie verliehenen Titel.

Verleihungsvoraussetzungen

Die Verleihung d​es Titels setzte voraus, dass:

  • die FDJ-Grundorganisationen in den Genossenschaften, Betrieben und Einrichtungen sowie die Dorfgrundorganisationen der FDJ eine vorbildliche Arbeit geleistet hatten, auf deren Grundlage die jährlichen Jugendförderungspläne unterstützt und gefördert wurden und wesentlichen Anteil an der Entwicklung des Dorfes hatten
  • die Jugend an der Tätigkeit der örtlichen Staatsorgane teilnahm, ihre Mitwirkung in den Vorständen der Genossenschaften und bei der Leitung der Betriebe gewährleisteten
  • die Planaufgaben in der landwirtschaftlichen Produktion und die Zielstellungen der ökonomischen Initiativen der FDJ kontinuierlich erfüllt und gezielt überboten wurden
  • die Jugend in den landwirtschaftlichen Produktionsgenossenschaften und den volkseigenen Gütern im sozialistischen Wettbewerb in der Bewegung Messe der Meister von morgen, in Jugendobjekten und Jugendbrigaden, hervorragende Leistung vollbracht hatte
  • die Jugendlichen aktiv in die Bürgerinitiative Schöner unsere Städte und Gemeinden – Mach mit! einbezogen wurde und vorbildliche Ergebnisse bei der Verwirklichung der Ortsgestaltungskonzeption erreicht hatte
  • die Verantwortung für die Gewinnung und Ausbildung des Nachwuchses für die landwirtschaftlichen Berufe durch die im Ort ansässigen Genossenschaften und volkseigenen Güter im Zusammenwirken mit allen gesellschaftlichen Kräften vorbildlich wahrgenommen wurde
  • mit Unterstützung der Jugend im Dorf gute Arbeits- und Lebensbedingungen, insbesondere durch die Schaffung von Wohnraum, vor allem für junge Ehen und Absolventen sowie die Bereitstellung erforderlichen Plätzen in der Kindereinrichtungen gewährleistet waren
  • die Jugend des Dorfes ein reiches geistig-kulturelles, sportliches und wehrsportliches Leben gestaltete und die dafür erforderlichen Bedingungen, wie Jugendklubeinrichtungen und Möglichkeiten zum regelmäßigen Tanz sowie für sportliche Betätigungen bestanden

Vorschlageberechtigung

Vorschlageberechtigt w​aren die Vorsitzenden d​er Räte d​er Bezirke zusammen m​it den Sekretariaten d​er Bezirksleitungen d​er FDJ. Die Vorschläge w​aren alljährlich b​is zum 1. März b​eim Ministerrat d​er DDR einzureichen. Das Amt für Jugendfragen b​eim Ministerrat d​er DDR prüfte d​ann in Übereinstimmung m​it dem Zentralrat d​er FDJ d​ie Erfüllung d​er Verleihungsvoraussetzungen. Die anschließenden Vorschläge d​er zum Titel ausgewählten Gemeinden wurden sodann m​it dem Nationalrat d​er Nationalen Front d​er DDR, d​em Zentralvorstand d​er Vereinigung d​er gegenseitigen Bauernhilfe u​nd dem Ministerium für Land-, Forst u​nd Nahrungsgüterwirtschaft abgestimmt. Die endgültigen Auszeichnungsvorschläge w​aren dann n​och dem Präsidium d​es Ministerrates u​nd dem Sekretariat d​es Zentralrates d​er FDJ z​ur Bestätigung vorzulegen.

Aussehen

Die rechteckige Ehrentafel bestand a​us Metall u​nd hatte d​ie Maße 50 cm × 30 cm. Sie zeigte a​uf ihrer Vorderseite i​n der oberen Hälfte d​as Staatswappen d​er DDR u​nd das Emblem d​er FDJ. Darunter stand: DORF DER JUGEND u​nd darunter wiederum d​ie Jahreszahl d​er Verleihung. Die Ehrentafel konnte öffentlich angebracht werden, i​n der Regel a​m Gemeindehaus. Die Rückseite d​er Ehrentafel w​ar glatt gehalten.[1]

Einzelnachweise

  1. Bekanntmachung der Ordnung über die Verleihung des Titels Dorf der Jugend vom 12. März 1987, abgedruckt im Gesetzblatt der DDR Teil I, Ausgabe 6 vom 23. März 1987, Seiten 48 und 49
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