Dimission
Dimission (von lat. dimissio „Entlassung“ zu dimittere „entlassen, verabschieden“) ist ein veralteter Begriff für den Ausschluss aus einer Organisation, die Abberufung von einer Position und den Rücktritt eines Ministers oder einer Regierung. Gebräuchlich ist die Bezeichnung Demission.[1][2]
Die Bezeichnung Dimission kommt noch in der Studentensprache der Korporierten vor und bedeutet den Ausschluss eines ordentlichen aktiven oder inaktiven Mitgliedes gegen seinen Willen.[3][4] Es gibt verschiedene Stufen der Dimission, die allerdings nicht in allen Verbindungstypen in dieser Form verwendet werden:
- Dimissio ad tempus (a. t.), d. h. auf Zeit, auch als „Schwarzwald“ bezeichnet. Der Begriff rührt daher, dass während der Dimission keine Farben getragen werden dürfen. Verbindungen, die weder Farben führen noch tragen, werden als Schwarze Verbindungen bezeichnet.[5]
- Dimissio in perpetuum (i.p.), d. h. auf Dauer
- Dimission i.p. cum infamia (c.i.), d. h. auf Dauer mit Schande.[6][7]
Im Kirchenrecht bezeichnet man als Dimission unter anderem die „Entlassung“ (Ermächtigung) eines Pfarrangehörigen zur Heirat in einer anderen Gemeinde. Die Heiratserlaubnis des Heimatpfarrers nennt sich entsprechend Dimissoriale („Entlassschein“).
Die Kirchenstrafe der Dimission bezeichnet im Recht der römisch-katholischen Kirche die zwangsweise Entlassung aus dem Klerikerstand.
Der Papst kann auch freiwillig auf sein Amt verzichten.[8][9]
Weblinks
Einzelnachweise
- Dimission duden.de, abgerufen am 16. Juli 2021.
- Demission duden.de, abgerufen am 16. Juli 2021.
- vgl. Heiko Jacobs: Dimission Couleurstudentische Informationen, Glossar, abgerufen am 16. Juli 2021.
- Dimission Corps ABC, Corps Arminia, abgerufen am 16. Juli 2021.
- Jan Carstensen, Gefion Apel (Hrsg.): Schlagfertig: Studentenverbindungen im Kaiserreich. Reader zu einem studentischen Ausstellungsprojekt Detmold 2006, S. 60.
- vgl. beispielsweise § 13 der Satzung der Katholischen Deutsche Burschenschaft (KDB) Sigfridia zu Bonn.
- Sekretär von Martin Graf wurde von seiner Burschenschaft ausgeschlossen profil, 18. September 2010.
- Möglichkeiten des Kirchenrechts: Wenn Päpste zurücktreten tagesschau.de, 5. Februar 2009.
- Can. 332 § 2 Codex Iuris Canonici, 1983 (deutsch).