Deutscher Wirtschaftsfilmpreis
Der Deutsche Wirtschaftsfilmpreis dient der Förderung deutscher Kurzfilme, die sich mit Themen der modernen Industrie- und Dienstleistungsgesellschaft in Deutschland beschäftigen. Er wird seit 1968 jährlich vom Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie verliehen, bis 1980 unter dem Namen Deutscher Industriefilmpreis.[1] Der Preis hat das Ziel, das gesellschaftliche Verständnis für wirtschaftliche Zusammenhänge zu fördern. Seit 2008 ist er Bestandteil der Initiative Kultur- und Kreativwirtschaft der Bundesregierung. Partner ist die Stadt Ludwigsburg. Der Filmpreis ist eine Auszeichnung, die aus einer Urkunde für die drei ersten Plätze einer Kategorie und zusätzlich aus einer Trophäe für den ersten Platz jeder Kategorie besteht. Den Preis erhalten die Gestalter, Hersteller und Auftraggeber des Films gemeinschaftlich. Im Rahmen der Nachwuchsförderung werden in der Kategorie 4 bis zu 3 Geldpreise in Höhe von insgesamt 20.000 € vergeben.[2]
Kategorien
I. Filme über die Wirtschaft (bis 2017), seit 2018: Wirtschaft gut erklärt
Die filmische Darstellung befasst sich mit wirtschaftlichen Zusammenhängen und Entwicklungen in der sozialen Marktwirtschaft, insbesondere in den Bereichen Informationsgesellschaft, Innovation, Technologie, Arbeitswelt, Umwelt und Verbraucherschutz. Diese Kategorie kann auch Themen der wirtschaftlichen Entwicklung in Europa und der weltweiten Globalisierung umfassen. Die Filme werden von deutschen öffentlich-rechtlichen oder privaten Fernsehanstalten produziert oder in Auftrag gegeben und ausgestrahlt.
II. Filme aus der Wirtschaft (bis 2017), seit 2018: Wirtschaft gut präsentiert
Filme aus der Wirtschaft (d. h. von der Wirtschaft oder Verbänden oder sonstigen öffentlichen Institutionen beauftragt). Die filmische Darstellung setzt sich mit Unternehmen oder Institutionen und deren Produkten und Dienstleistungen auseinander. Die Darstellung muss über die reine Produkt- oder Firmenwerbung und Werbespots hinausgehen. Reine Produktwerbefilme und Werbespots sind von der Teilnahme am Wettbewerb ausgeschlossen.
III. Filme in neuen Medien (bis 2017), seit 2018: Filme innovativ produziert
Diese Kategorie soll zukunftsweisend für Marketingstrategien in den neuen Medien sein. Der inhaltliche Bezug der Filme soll sich wie in den Kategorien 1 und 2 mit wirtschaftlichen Zusammenhängen und Entwicklungen bzw. der Darstellung von Unternehmen / Institutionen und deren Produkten / Dienstleistungen auseinandersetzen. Die Umsetzung der Filminhalte setzt dabei auf neue Formen des Marketings, wie soziale Netzwerke und neue Medien. Die dabei genutzten Methoden der Publikation sind Videoclips oder Beiträge in Internetforen und Blogs – wie z. B. YouTube, MyVideo, Clipfish, Sevenload oder Web-2.0-Kanäle wie Xing, Twitter und Facebook. Die Darstellung muss über die reine Produkt- oder Firmenwerbung hinausgehen. Werbespots sind von der Teilnahme am Wettbewerb ausgeschlossen.
IV. Filmische Darstellungen von Studenten/Berufsanfängern (bis 2017), seit 2018: Nachwuchsfilme
Filmische Darstellungen aus den Kategorien I., II. und III., die von Studenten oder Berufsanfängern gestaltet und realisiert worden sind. Diese sollten in der Regel nicht länger als drei Jahre auf dem Gebiet des Wirtschaftsfilms tätig sein.
V. Jurypreis (seit 2018)
Der Jurypreis wird an ein Unternehmen vergeben, das sich durch Innovativität und Wirtschaftskraft in der Filmwirtschaft hervorgetan hat.[3]
Weblinks
- Bundesministerium für Wirtschaft und Energie: Erlass über die Stiftung des Deutschen Wirtschaftsfilmpreises vom 5. Mai 2015 (BAnz AT 08.05.2015 B1)
- Homepage des Wirtschaftsfilmpreises
- Seite des Bundeswirtschaftsministeriums
- Ausschreibung des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
Einzelnachweise
- Deutscher Wirtschaftsfilmpreis, abgerufen am 11. April 2020.
- Bundesministerium für Wirtschaft und Energie: Ausschreibung über den Deutschen Wirtschaftsfilmpreis 2015 vom 5. Mai 2015 (BAnz AT 08.05.2015 A1)
- Deutscher Wirtschaftsfilmpreis 2018 – Die Nominierungen, bmwi.de, 14. September 2018