Deutscher Volkshochschul-Verband
Der Deutsche Volkshochschul-Verband e. V. (DVV) ist der Dachverband für die 16 VHS-Landesverbände und die knapp 900 Volkshochschulen in Deutschland.[1] Der DVV ist der größte deutsche Weiterbildungsdachverband und versteht sich als Fachverband wie auch als Interessenvertreter der Volkshochschulen und ihrer Landesverbände auf Bundes-, europäischer und internationaler Ebene. Zielsetzung ist die Förderung der Weiterbildung und der Bildungsarbeit in den Volkshochschulen.
Entscheidende Gremien des Verbandes sind die Mitgliederversammlung, der Mitgliederrat und der Vorstand. Letzterer hat eine Präsidentin, seit 2015 Annegret Kramp-Karrenbauer, und einen Vorsitzenden, seit Mai 2019 Martin Rabanus.[2] Die Bundesgeschäftsstelle des DVV befindet sich in Bonn.
Der DVV ist Hauptgesellschafter des Adolf-Grimme-Instituts und alleiniger Gesellschafter der telc gGmbH, der Prüfungszentrale für die Europäischen Sprachenzertifikate.
Außerdem ist der DVV Mitglied im Netzwerk Europäische Bewegung.
Mit seinem Institut dvv international ist der Deutsche Volkshochschul-Verband auch international im Bereich der Erwachsenenbildung tätig.
Ab 1953 war Theodor Bäuerle Präsident des DVV, sein Nachfolger war Hellmut Becker von 1956 bis 1974, der danach noch Vorsitzender des Kuratoriums der Pädagogischen Arbeitsstelle des DVV war. Ab dem Jahr 1988 und bis 23. Juni 2015 war Rita Süssmuth Präsidentin des DVV. Auf der 57. Mitgliederversammlung, die auf Einladung des Landesverbandes Saarland in Saarbrücken stattfand, wurde die damalige Ministerpräsidentin des Saarlandes, Annegret Kramp-Karrenbauer, zur Präsidentin gewählt.[3]
Weblinks
- www.volkshochschule.de – Offizielle Website des Bundesverbandes DVV
- dvv-international.de – DVV International
Einzelnachweise
- VHS-Statistik des Deutschen Instituts für Erwachsenenbildung zum Arbeitsjahr 2016, S. 11, letzter Zugriff: 7. November 2018.
- n-tv: Volkshochschulen fordern Vermittlung digitaler Kompetenzen, 8. Mai 2019, letzter Zugriff: 9. Dezember 2019.
- Saarbrücker Zeitung vom 24. Juni 2015.