Deutsche Richterakademie
Die Deutsche Richterakademie dient der überregionalen Fortbildung von Richtern und Staatsanwälten. Sie wurde 1967 bei der 35. Justizministerkonferenz von Bund und Ländern ins Leben gerufen. Diese tragen aufgrund einer Verwaltungsvereinbarung gemeinsam die Richterakademie.
Nach Provisorien an wechselnden Seminarorten erhielt die Deutsche Richterakademie 1973 eine eigene Tagungsstätte in Trier. Ein zweites Haus wurde 1993 in Wustrau eröffnet, ca. 70 km nordwestlich von Berlin gelegen.
Die Veranstaltungen wenden sich ausschließlich an Richter und Staatsanwälte. Die Anmeldung erfolgt über die Justizverwaltungen. Ausländische Berufsträger können als Teilnehmer zugelassen werden.
Die Deutsche Richterakademie bietet jährlich etwa 150 Veranstaltungen an.[1]
Abbildungen
Tagungsstätte Trier
- Die Tagungsräume
- Dachterrasse mit Speisesaal und Moselblick
- Die Unterkünfte
Tagungsstätte Wustrau
- Die Tagungsräume: Das Schloss Wustrau
- Die Unterkünfte, in separaten Gebäuden gelegen.
- Schlosspark: Anleger am Ruppiner See.
- Landschaftspark am Schloss
Literatur
- Werner Schmidt-Hieber, Rudolf Wassermann (Herausgeber): Justiz und Recht. Festschrift aus Anlaß des 10jährigen Bestehens der Deutschen Richterakademie in Trier. C. F. Müller. Heidelberg 1983. ISBN 3811439839.
- Werner Jastroch: Wustrau – Beginn einer neuen Ära der Deutschen Richterakademie. DTZ, Jahrgang 1994, S. 24. ISSN 0937-9371.
Weblinks
Fußnoten