Deputy Lieutenant
Im Vereinigten Königreich ist ein Deputy Lieutenant („stellvertretender Leutnant“) eine Ernennung durch die Krone und einer von mehreren Stellvertretern des Lord Lieutenant eines Lieutenancy-Gebiets: einer Zeremoniellen Grafschaften Englands, eines walisischen Preserved County, einer schottischen Lieutenancy Area oder eines nordirischen County Boroughs oder Countys. Im Gegensatz zum Amt des Lord Lieutenant, das eine vom Souverän geschenkte Ernennung ist, ist das Amt des Deputy Lieutenant eine Ernennung des vom Souverän ernannten Herrn und daher streng genommen keine direkte Ernennung des Souveräns.
Anrede
Als Anrede können die postnominalen Buchstaben DL hinzugefügt werden: z. B. John Brown, CBE, DL. Sollte er zahlreiche bedeutendere Ehrentitel haben, können diese Nachbezeichnungen weggelassen werden, obwohl dies selten vorkommt.
Ernennung
Deputy Lieutenants werden von einem Lord Lieutenant ernannt, um bei allen erforderlichen Aufgaben zu helfen (Lieutenancy Act 1997); Deputy Leutnants erhalten ihre Ernennungskommission über den zuständigen Minister der Regierung auf Befehl der Königin.[1] In England und Wales ist seit November 2001 der für die meisten Ernennungen zuständige Minister der Lordkanzler, mit Ausnahmen wie dem Kanzler des Herzogtums Lancaster.[2] In Schottland sind es seit Juli 1999 die schottischen Minister.[3]
Vor Jahrzehnten konnte die Zahl der stellvertretenden Leutnants für jedes County nur drei betragen. Heute können jedoch weit über ein Dutzend ernannt werden, da die Anzahl der DLs heute mit der Bevölkerung des jeweiligen Landkreises korreliert. DLs sind in der Regel Menschen, die entweder der lokalen Gemeinschaft gedient haben oder eine Geschichte im öffentlichen Dienst in anderen Bereichen haben.[4]
Funktion
DLs vertreten den Lord Lieutenant in seiner Abwesenheit, auch bei lokalen Zeremonien und offiziellen Veranstaltungen, von der Eröffnungsausstellung bis zur Einführung von Vikaren (wie von der Church of England verlangt). Sie müssen innerhalb ihrer zeremoniellen Grafschaft oder innerhalb von 11 km von ihrer Grenze leben.[5] Ihre Ernennungen enden nicht mit einem Wechsel des Oberleutnants,[6] aber sie sind gesetzlich verpflichtet, im Alter von 75 Jahren in den Ruhestand zu treten.
Abgrenzung vom Begriff des Vice–Lieutenant
Einer der amtierenden stellvertretenden Leutnants wird zum vice-lieutenant ernannt,[7] der in den meisten Fällen den Lord Lieutenant vertritt, wenn er nicht anwesend sein kann. Die Ernennung zum Vizeleutnant erlischt jedoch mit dem Ausscheiden des Oberleutnants, der die Wahl getroffen hat. Im Allgemeinen würde der vice-lieutenant dann zu DL zurückkehren.[8]
Weblinks
Einzelnachweise
- Lieutenancies Act 1997 (c. 23), section 2(4).
- The Transfer of Functions (Miscellaneous) Order 2001 (SI 2001/3500).
- The Scotland Act 1998 (Transfer of Functions to the Scottish Ministers etc.) Order 1999 (SI 1999/1820).
- Lieutenancies Act 1997, section 2(2)(a).
- Lieutenancies Act 1997, section 2(2)(b)
- Lieutenancies Act 1997, section 2(5).
- Lieutenancies Act 1997, section 3.
- Lieutenancies Act 1997, section 3(2).