Dennis-Kenji Kipker
Dennis-Kenji Kipker (* 1987 in Ibbenbüren)[1] ist ein deutsch-japanischer Rechtswissenschaftler und Professor für IT-Sicherheitsrecht[2]. Darüber hinaus ist er Mitglied des Vorstandes der Europäischen Akademie für Informationsfreiheit und Datenschutz (EAID) in Berlin sowie Legal Advisor im VDE[3]. Kipker ist Laureat des Berninghausenpreises und Mitglied der AG-Recht des Bundesverbandes IT-Sicherheit TeleTrusT[4].
Werdegang
Kipker erwarb sein Abitur im Jahr 2006 und studierte von 2006 bis 2011 Rechtswissenschaften an der Universität Bremen, wo er das Studium mit dem Ersten Juristischen Examen abschloss. Nachfolgend war er als Mitarbeiter bei Benedikt Buchner tätig, wo er sich im Jahr 2015 mit der Arbeit „Informationelle Freiheit und staatliche Sicherheit – Rechtliche Herausforderungen moderner Überwachungstechnologien“ promovierte. Die Dissertation wurde mit dem Promotionspreis des Senators für Justiz und Verfassung der Freien Hansestadt Bremen ausgezeichnet. 2017 war Kipker Visiting Research Fellow an der Graduate School of Law der Waseda-Universität in Tokyo, 2018 war er unter anderem als Gastprofessor an der Peoples' Friendship University of Russia in Moskau tätig, seit 2019 an der privaten Riga Graduate School of Law in Lettland[5]. Zurzeit hält er einen Lehrauftrag am Hasso-Plattner-Institut (HPI) in Potsdam.[6]
Forschungsschwerpunkt
Dennis-Kenji Kipker beforscht das IT-Recht mit speziellem Bezug zur Datensicherheit[7] sowie zur staatlichen Überwachungstätigkeit. Hier greift er in seiner Dissertationsschrift „Informationelle Freiheit und staatliche Sicherheit“ das Problem der Regulierungsgrenze des Rechts im Bereich technischer Sachverhalte auf und arbeitet verschiedene Konzepte zur technischen Regulierung juristischer Fragen heraus. Das Prinzip des Grundrechtsschutzes durch Verfahren wandelt er in ein Konzept des „Grundrechtsschutzes durch Technikgestaltung“ ab. Für den Bereich des Polizeirechts und der Body-Cams entwickelte er die Idee einer Treuhandstelle[8][9], um einen verfassungskonformen Einsatz der neuen Überwachungstechnologie zu ermöglichen. In diesem Zusammenhang spielen auch Fragen der IT-Sicherheit, zum Beispiel im Hinblick auf Verschlüsselungstechniken, eine Rolle. Im Zuge zunehmender staatlicher Überwachungstätigkeit entwirft Kipker in Abwandlung des allgemeinen rechtsstaatlichen Grundgedankens der Waffengleichheit das Prinzip der „informationellen Waffengleichheit“[10] zwischen den Sicherheitsbehörden und dem Bürger, wonach, soweit Überwachungstechnologien eingesetzt werden, diese stets durch entsprechende verfahrenstechnische Vorkehrungen zugunsten des Bürgers auszugleichen sind, um den Eingriff in das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung verhältnismäßig zu gestalten.
Publikationen (Auswahl)
- International Cybersecurity Law Review (ICLR, Herausgeberschaft, Zeitschrift), Springer Verlag, seit 2020
- Handbuch Sozialdatenschutz in der Praxis, Nomos Verlag, Baden-Baden 2021
- Cybersecurity: Rechtshandbuch, Verlag C.H. Beck, München 2020
- Verfassungsrechtliche Anforderungen an den Einsatz polizeilicher „Body-Cams“. In: Neue Juristische Wochenschrift 2015, S. 296
- Wir brauchen klare rechtliche Vorgaben für den Einsatz polizeilicher „Body-Cams“. In: netzpolitik.org
- mit Alexander Dix, Peter Schaar: Die neue Vorratsdatenspeicherung – Schnellschuss gegen die Europäische Grundrechtecharta. In: Zeitschrift für Datenschutz 2015, S. 300
- mit Vincent Mittag: Der Staatstrojaner – und was man verfassungsrechtlich dagegen tun kann. In: Verfassungsblog
- Die nicht-polizeiliche Gefahrenabwehr in Nordrhein-Westfalen im Kontext von Anschlagsszenarien: durchdachtes Gesamtkonzept oder solides Grundgerüst mit Optimierungspotenzial? Frankfurt am Main: Verlag für Polizeiwissenschaft, Clemens Lorei, 2016, ISBN 978-3-86676-461-3
- Informationelle Freiheit und staatliche Sicherheit: rechtliche Herausforderungen moderner Überwachungstechnologien. Tübingen: Mohr, Siebeck-Verlag, 2016, ISBN 978-3-16-154114-8
- Verfassungsrechtliche Anforderungen an den Einsatz sicherheitsbehördlicher Verbunddateien. In: Jahrbuch Informationsfreiheit und Informationsrecht 2015, Berlin, S. 117 ff.
- Mehr Sicherheit durch öffentliche Videoüberwachung? Eine Stellungnahme zum Entwurf des Videoüberwachungsverbesserungsgesetzes. In: Jahrbuch Informationsfreiheit und Informationsrecht 2016, Berlin, S. 225 ff.
Rezeption
Kipker publiziert insbesondere in den Themenbereichen der sicherheitsbehördlichen Überwachungstätigkeit und der IT-Sicherheit[11], daneben ist er Autor der Bremer "Daten-Kolumne" im Weser-Kurier. Kipker berät darüber hinaus verschiedene öffentliche und private Einrichtungen, so die Max-Planck-Gesellschaft, das Bundesfinanzministerium und die Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit.[12] Speziell zum Thema Body-Cams und Videoüberwachung hat er Stellungnahmen in verschiedenen Ländern abgegeben, so in Hessen, im Saarland, in Brandenburg, in Niedersachsen sowie im Bund. Lehmann[13] stellt fest, dass zu diesem jungen Thema wissenschaftliche Literatur noch Mangelware sei und verweist in diesem Zusammenhang auf die entsprechenden Ausführungen Kipkers. Aufgegriffen werden die von Kipker entworfenen rechtlichen Betrachtungen auch in den entsprechenden Gesetzgebungsverfahren weiterer Länder, so beispielsweise in Schleswig-Holstein[14], in Sachsen-Anhalt[15], in Nordrhein-Westfalen[16] und in Baden-Württemberg, wo infolge der Kritik Kipkers an der unzureichenden Definition technisch verwendbarer Aufnahmegeräte für polizeiliche Körperkameras in anderen Ländern in § 21 Abs. 4 PolG BaWü eine genauere gesetzliche Bezeichnung der Eingriffsmittel eingeführt wurde[17]. Die Fachzeitschrift für Bürgerrechte & Polizei „CILIP“ schreibt zu Kipkers Kritik an den Body-Cams: „Obwohl die Auswirkungen auf die Interaktion zwischen Polizei und BürgerInnen bei Einsätzen noch völlig unklar sind und zahlreiche verfassungs- und datenschutzrechtliche Bedenken bestehen, sollen Bodycams nach dem Willen der BefürworterInnen ein Standardinstrument im polizeilichen Einsatz bilden.“[18]. Eine ähnliche Feststellung treffen auch die „Datenschützer Rhein Main“[19] sowie der Autor Weigel[20], wodurch die rechtliche Umstrittenheit der Body-Cams nochmals besonders deutlich wird. Seckelmann[21] stellt fest, dass zumindest die Schaffung eines Datentreuhänders einen Schritt in die richtige Richtung darstellt, will man das Gebot der Verhältnismäßigkeit bei der Nutzung von Body-Cams bei der Polizei wahren.
Auszeichnungen
- 2017 Nominierung für den Friedwart Bruckhaus-Förderpreis 2017/2018
- 2017 Berninghausenpreis
- 2016 Nominierung für den Deutschen Studienpreis[22]
- 2015 Promotionspreis des Fachbereichs Rechtswissenschaft der Universität Bremen und des Senators für Justiz und Verfassung der Freien Hansestadt Bremen
Weblinks
- Lebenslauf Kipkers auf der Website der Uni Bremen
- Gesichter erkennen mit moderner Technik. Interview mit ARD/Deutschlandfunk am 1. August 2017
- Beitrag auf Tagesspiegel Causa zur Befugniserweiterung für Sicherheitsbehörden, 8. Januar 2016
- Interview mit dem Tagesspiegel zum Datendiebstahl bei Politikern, 9. Januar 2019
- Interview mit dem Deutschlandfunk zur Datensicherheit, 14. Januar 2019
- Interview mit dem WESER-KURIER zu Cyberangriffen, 25. Juli 2018
- Stellungnahme (zusammen mit Peter Schaar) zum Entwurf der EU Free Flow Verordnung
- Literatur von und über Dennis-Kenji Kipker im Katalog der Deutschen Nationalbibliothek
Einzelnachweise
- Eigenvorstellung auf der Website der JU Diepholz, abgerufen am 29. Oktober 2018.
- Prof. Dr. Dennis-Kenji Kipker - Universität Bremen. Abgerufen am 1. Oktober 2021 (deutsch).
- Dennis-Kenji Kipker. Abgerufen am 27. Mai 2019.
- Mitglied. Abgerufen am 5. März 2019.
- RGSL: Dennis-Kenji Kipker. Abgerufen am 18. Januar 2019 (englisch).
- Lehrbeauftragte. Abgerufen am 15. November 2019.
- IT-Experte: "Solche Fälle lassen sich nicht verhindern". Abgerufen am 9. Januar 2019.
- Kipker/Gärtner, NJW 2015, 296ff, Fußnote 184
- Dennis-Kenji Kipker: Stellungnahme zur öffentlichen Anhörung des Innenausschusses
- dieDatenschützer Rhein-Main Polizeiliche Body-Cams – ein Eingriff in das Grundrecht der überwachten BürgerInnen auf informationelle Selbstbestimmung
- Absicherung von Benutzerkonten - Wenn das Passwort nicht mehr ausreicht. Abgerufen am 18. Januar 2019 (deutsch).
- Dr. Dennis-Kenji Kipker, Vorstandsmitglied | EAID. Abgerufen am 11. Mai 2019 (deutsch).
- Lena Lehmann: Die Legitimation von Bodycams bei der Polizei – Das Beispiel Hamburg. In: Bernhard Frevel und Michaela Wendekamm (Hrsg.): Sicherheitsproduktion zwischen Staat, Markt und Zivilgesellschaft. Springer-Verlag, 2017, S. 241–267, ISBN 978-3-658-13435-8
- White Paper BodyCams im Einsatz der Polizei, Bl. 20
- Clemens Arzt, Stellungnahme zur Erprobung von Bodycams bei der Polizei
- Mark A. Zöller, Schriftliche Stellungnahme zu den rechtlichen Hürden für polizeiliche Videoüberwachung
- Landtag von Baden-Württemberg, Drs. 16/308, S. 3
- CILIP 108, Bodycams: Neue Form der mobilen Videoüberwachung
- Hessische Landesregierung plant räumliche und technische Ausweitung des Body-Cam-Einsatzes durch die hessische Polizei
- FORUM RECHT 02/15: Alles im Blick? Polizeiliche Bodycams in Deutschland und den USA
- Seckelmann, „Body-Cams“ als „New Tools of Governance“ in: von Lucke/Lenk (Hrsg.), Verwaltung, Informationstechnik & Management
- Dennis-Kenji Kipker. Lebenslauf auf der Website beck-shop.de des Verlags C.H.Beck