Döpper
Ein Döpper ist ein Schwimmkörper, vergleichbar mit einer kleineren Boje, meist in Form eines Kegels.
Nach der in Deutschland gültigen Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung müssen Anker, die die Schifffahrt behindern könnten, mit gelben Döpper mit Radarreflektor markiert werden.[1] Auch zur Markierung von Netzen und Auslegern von Fischereifahrzeugen sind Döpper vorgeschrieben.[2] Dieselben Regeln sind in der Europäischen Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung (CEVNI, Code Européen des Voies de la Navigation Intérieure) festgelegt.[3]
Einzelnachweise
- Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung: § 3.26 Zusätzliche Bezeichnung der Fahrzeuge, Schwimmkörper und schwimmenden Anlagen, deren Anker die Schifffahrt gefährden können, und ihrer Anker.
- Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung: § 3.24 Bezeichnung bestimmter stillliegender Fischereifahrzeuge und der Netze oder Ausleger.
- Arbeitsgruppe Binnenschifffahrt, Binnenverkehrsausschuss, Wirtschaftskommission für Europa: Europäische Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung, Vierte revidierte Ausgabe, 2013, § 3.24 und § 3.26.
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