Cornelia Hoene
Cornelia Hoene (geboren 1943; gestorben Mai 1995)[1] war eine deutsche Juristin, Rechtsanwältin und Richterin.
Ausbildung
Cornelia Hoene studierte an den Universitäten Tübingen, Boulder (USA) und Berlin Rechtswissenschaften.[2] Sie beendete das Studium mit der Ersten Juristischen Staatsprüfung.
Nach dem Rechtsreferendariat absolvierte sie die Zweite Juristische Staatsprüfung. Sie promovierte über das Recht der Theaterkritik.[2]
Beruflicher Werdegang
1973 erhielt die Juristin ihre Zulassung zur Rechtsanwältin.[2] 1977 schloss sie sich mit den Berliner Rechtsanwälten Ulrich Bräuel und Eberhard Hoene in der Kanzlei Bräuel & Hoene zusammen. Die Tätigkeit umfasste das gesamte Zivilrecht (mit den Schwerpunkten Wirtschaftsrecht und Familienrecht) einschließlich des Notariats sowie das öffentliche Recht.[3]
1992 nominierte die Fraktion der CDU des Berliner Abgeordnetenhauses Cornelia Hoene für das Amt einer Richterin am Verfassungsgerichtshof des Landes Berlin.[4] Sie wurde gewählt und übte das Amt von 1992 bis zu ihrem Tod im Mai 1995 aus.[1]
Auszeichnungen und Ehrungen
- Verdienstkreuz am Bande des Verdienstordens der Bundesrepublik Deutschland[2]
Publikationen (Auswahl)
Das Recht der Theaterkritik unter persönlichkeitsrechtlichen und presserechtlichen Aspekten. Bielefeld, 1975
Einzelnachweise
- FU:N 12/95 LEUTE. Abgerufen am 26. September 2021.
- BRÄUEL & HOENE - Rechtsanwälte - Dr. Cornelia Hoene. Abgerufen am 26. September 2021.
- Dr. Eberhard Hoene - Kanzlei. Abgerufen am 26. September 2021.
- hmt: Berlin bald in besserer Verfassung? In: Die Tageszeitung: taz. 20. März 1992, ISSN 0931-9085, S. 22 (taz.de [abgerufen am 26. September 2021]).