Contra legem

Contra legem (lateinisch contra – „gegen“; lex – „Gesetz“) ist ein Begriff aus der Rechtswissenschaft. Er bedeutet, dass eine richterliche Entscheidung/eine Literaturmeinung sich über den ausdrücklichen Wortlaut einer Norm hinwegsetzt. Von contra legem spricht man, wenn eine Meinung, ein Vorgehen oder eine Rechtsfortbildung mit dem geltenden Gesetz nicht zu vereinbaren ist.

Wenn jemand beispielsweise d​ie Meinung vertritt, d​ass Mundraub grundsätzlich n​icht strafbar sei, s​o ist d​iese Ansicht contra legem.

Siehe auch

This article is issued from Wikipedia. The text is licensed under Creative Commons - Attribution - Sharealike. The authors of the article are listed here. Additional terms may apply for the media files, click on images to show image meta data.