Claudius Postumus Dardanus
Claudius Postumus Dardanus war ein weströmischer, spätantiker Jurist und Staatsmann, der im frühen 5. Jahrhundert lebte. Es sind keine Aufzeichnungen vorhanden, die schlüssig auf sein Geburts- oder Todesjahr, seine gesellschaftliche Herkunft und Ausbildung schließen lassen könnten. Er absolvierte unter dem jungen weströmischen Kaiser Flavius Honorius eine bemerkenswerte Karriere und half diesem, die chaotischen Verhältnisse nach den Germaneneinfällen in Gallien, insbesondere die rechtlichen Gegebenheiten dort zu ordnen und zu konsolidieren. Die außergewöhnliche Laufbahn des loyalen Staatsdieners, der ein bekennender Christ war, wurde in den westlichen Alpen, im heutigen Frankreich, in Stein gemeißelt.[1] Der Felsen soll den Zugang zu einer von ihm, am Ende seiner beruflichen Laufbahn, gestifteten Fluchtburg oder einem sonst gestalteten Zufluchtsort namens Theopolis (Gottesstadt) flankiert haben.[2]
Leben
Möglicherweise war es Dardanus aus einfachen Verhältnissen heraus gelungen, ein Jurastudium zu belegen, um als Anwalt tätig zu werden. Als erstes bekanntes Amt des Dardanus ist das eines Gouverneurs, in der Provinz Gallia Viennensis, an der Rhone verzeichnet. Nachdem er anschließend die Leitung der cäsarischen Libellkanzlei wahrgenommen hatte, war er zu einem kaiserlichen quaestor sacri palatii aufgestiegen. Aus dem Jahr 407 sind mehrere Gesetze überliefert, die sehr wahrscheinlich von Dardanus ausgearbeitet und verfasst wurden.
In den Wirren, die mit der Usurpation von Konstantin III. einhergingen, der Gallien besetzt und seine Residenz in Arles bezogen hatte, wurde Dardanus vermutlich im Spätjahr 408 von Honorius zum Präfekten von Gallien ernannt. Er trat damit zunächst nur nominell die Nachfolge von Limenius an, der vor Konstantin aus Gallien geflohen und am 13. August 408 in Pavia als ein Gefolgsmann des Stilicho ermordet worden war. Nachdem im Jahr 411 der Usurpator Konstantin geschlagen war, wurde Dardanus offiziell von Kaiser Honorius als Präfekt von Gallien bestätigt und mit der ordentlichen Amtsführung betraut.
Im gleichen Jahr kam es im nördlichen Gallien zu einer weiteren Erhebung unter Jovinus, der sich zum weströmischen Kaiser proklamiert hatte. Dardanus war es schließlich bis zum Jahr 413 durch geschickte Interventionen gelungen, den für Jovinus wichtigsten Verbündeten, nämlich den Westgotenkönig Athaulf, abtrünnig zu machen. Dieser lieferte Jovinus sowie zwei seiner Brüder, wobei einer von ihnen der von Jovinus ausgerufene Mitkaiser Sebastianus war, an den Präfekten aus. Dardanus enthauptete Jovinus eigenhändig und überbrachte dessen sowie die Köpfe seiner Brüder dem 29-jährigen Regenten Honorius an den Kaiserhof in Ravenna, um ihm die Häupter feierlich vor die Füße zu legen.[3][4] Der Präfekt ließ auch die bekannt gewordenen gallischen Anhänger des Usurpators, die dem senatorischen Adel angehörten, ergreifen und hinrichten.[5] Das veranlasste Sidonius, den späteren Bischof von Clermont und Enkel des anfangs unter Konstantin dienenden Prätorianerpräfekten Apollinaris, im Jahr 477 dazu, in einem Schreiben an seinen Freund Aquilinius, der seinerseits ein Enkel des im Jahr 413 hingerichteten nachgerückten Präfekten Decimus Rusticus war, Dardanus herabzuwürdigen.[6] Wegen seiner bewiesenen Loyalität gegenüber Honorius wurde Dardanus am Ende seiner Laufbahn der Ehrentitel eines patricius verliehen. Alsbald quittierte Dardanus nach diesen Ereignissen, wahrscheinlich um das Jahr 415, den Dienst und zog sich in sein Privatleben zurück.[7]
Er befasste sich intensiv mit Studien zum Christentum und pflegte hierzu einen regen Briefwechsel mit den Kirchenvätern Hieronymus[8] und Augustinus[9].
Theopolis
Laut der Inschrift auf dem Felsen hatte Dardanus zusammen mit seiner Frau Naevia Galla und seinem Bruder Claudius Lepidus die Gottesstadt Theopolis gegründet. Hierbei wurde er, so nimmt es die Forschung an, von den Schriften des Augustinus – „Über den Gottesstaat“ (De civitate Dei) – nach seiner zweiten, tatsächlichen Präfektur inspiriert. Die aufgrund der natürlichen Lage ausgewählte Örtlichkeit – eine festungsähnlich anmutende Liegenschaft – befindet sich etwa 11 Kilometer ostnordöstlich von Sisteron, über dem Oberlauf der Durance, in einer Höhenlage von etwa 1000 Meter und soll sich über eine Fläche von mehreren Quadratkilometern ausgedehnt haben. Das im Besitz oder im Eigentum stehende Areal des Dardanus soll als Zufluchtsstätte und als eine neue Gemeinde für die umliegende Bevölkerung, basierend auf christlichen Grundwerten, gedient haben.[10]
In der Forschung wird auch in Betracht gezogen, dass es sich wegen bisher fehlender archäologischer Belege bei Theopolis lediglich um ein baulich leicht vergängliches Objekt, eine Art Schutzhütte gehandelt haben könnte. Dieser These wird von anderer Seite entgegengehalten, dass schon allein die aufwändigen Straßenbauarbeiten, die gottesfürchtige Bedeutung des Namens und der Anspruch auf ein christliches Gemeindewesen, die auf eine religiös motivierte, großangelegte Stiftung des Gründers hindeuten, bedeutendere Bebauungen vorausgesetzt haben müssen.[11][12]
Anmerkungen
- CIL 12, 1524
- Detlef Liebs, Verfassungs-, rechts- und sozialgeschichtliche Eigenheiten der Spätantike, Sonderdrucke aus der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg, Originalbeitrag erschienen in: Cosimo Cascione (Hrsg.): Fides humanitas ius: studi in onore di Luigi Labruna. Napoli: Editore Scientifica. Bd. 5 (2007), S. 2857–2877
- Olympiodoros von Theben, Frg. 19, S. 61 d.
- Detlef Liebs, Verfassungs-, rechts- und sozialgeschichtliche Eigenheiten der Spätantike, Sonderdrucke aus der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg, Originalbeitrag erschienen in: Cosimo Cascione (Hrsg.): Fides humanitas ius: studi in onore di Luigi Labruna. Napoli: Editore Scientifica. Bd. 5 (2007), S. 2857–2877
- Martin Heinzelmann, Bischofsherrschaft in Gallien. Zur Kontinuität römischer Führungsschichten vom 4. bis zum 7. Jahrhundert. Soziale, prosopographische und bildungsgeschichtliche Aspekte (Beihefte der Francia, 5), München/Zürich (Artemis) 1976, ISBN 3-7608-4655-6, S. 73, 74 (Digitalisat)
- Sidonius, Apoll. epist.5, 9, 1
- Martin Heinzelmann, Bischofsherrschaft in Gallien. Zur Kontinuität römischer Führungsschichten vom 4. bis zum 7. Jahrhundert. Soziale, prosopographische und bildungsgeschichtliche Aspekte (Beihefte der Francia, 5), S. 204, 205 (Digitalisat)
- Hieronymus, epist. 129
- Augustinus, epist. 187
- Stefan Rebenich, Hieronymus und sein Kreis, Prosopographische und sozialgeschichtliche Untersuchungen, Stuttgart, Steiner 1992, ISBN 3-515-06086-3, (Auszug Googlebook)
- Tassilo Schmitt, Die Bekehrung des Synesios von Kyrene, Politik und Philosophie, München u. Stuttgart, Saur 2001, ISBN 3-598-77695-0, (Auszug Googlebook)
- Detlef Liebs, Verfassungs-, rechts- und sozialgeschichtliche Eigenheiten der Spätantike, Sonderdrucke aus der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg, Originalbeitrag erschienen in: Cosimo Cascione (Hrsg.): Fides humanitas ius: studi in onore di Luigi Labruna. Napoli: Editore Scientifica. Bd. 5 (2007), S. 2857–2877
Literatur
- Detlef Liebs: Hofjuristen der römischen Kaiser bis Justinian, Bayerische Akademie der Wissenschaften, Philosophisch-Historische Klasse, München 2010, C.H. Beck, ISBN 978-3-7696-1654-5, Dardanus.
- Adolf Lippold: Dardanos 3. In: Der Kleine Pauly (KlP). Band 1, Stuttgart 1964, Sp. 1390.
- Otto Seeck: Dardanos 10. In: Paulys Realencyclopädie der classischen Altertumswissenschaft (RE). Band IV,2, Stuttgart 1901, Sp. 2179 f.
- Maurice Besnier: Theopolis. In: Paulys Realencyclopädie der classischen Altertumswissenschaft (RE). Band V A,2, Stuttgart 1934, Sp. 2172.