Christian Grüneberg
Christian Grüneberg (* 4. Juni 1960 in Wiesbaden) ist ein deutscher Jurist. Er ist seit dem 2. August 2006 Richter am Bundesgerichtshof.[1]
Leben und Wirken
Grüneberg trat nach Abschluss seiner juristischen Ausbildung und einer Dissertationsschrift über Die Rechtspositionen der Organe der GmbH und des Betriebsrates im Konkurs[2] im Jahre 1988 in den Justizdienst des Landes Nordrhein-Westfalen ein und wurde zunächst beim Landgericht Bonn und Amtsgericht Bonn eingesetzt. 1991 wurde er zum Richter am Landgericht in Bonn ernannt. Nachdem er an das frühere Bezirksgericht Potsdam und als wissenschaftlicher Mitarbeiter an den Bundesgerichtshof abgeordnet war, wurde er im Jahr 2000 zum Richter am Oberlandesgericht Köln ernannt. 2002 erfolgte seine Abordnung an das Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen. Grüneberg ist promoviert.
Das Präsidium des Bundesgerichtshofs wies Grüneberg dem XI. Zivilsenat zu, der für das Bank-, Börsen- und Wertpapierrecht sowie das Darlehens- und Bürgschaftsrecht zuständig ist.[1]
Grüneberg kommentiert seit der 65. Auflage das allgemeine Schuldrecht des BGB im Palandt. Seit der im Dezember 2021 erschienenen 81. Auflage trägt der Kommentar seinen Namen. Der Grund für die Umbenennung war eine Entscheidung des Verlags C. H. Beck, dass Juristen, die in der NS-Zeit aktiv waren, nicht mehr namensgebend sein sollen für die bei ihm erscheinenden Werke.[3]
Weblinks
Einzelnachweise
- Zwei neue Richter am Bundesgerichtshof Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs Nr. 111/2006 vom 2. August 2006
- Die Rechtspositionen der Organe der GmbH und des Betriebsrates im Konkurs, Dissertationsschrift, Peter Lang GmbH 1988. Abgerufen am 21. November 2021.
- Pressemitteilung vom 27.07.2021. Abgerufen am 27. Juli 2021.