Burgerlijk Wetboek (Niederlande)
Das Burgerlijk Wetboek (Abkürzung BW) ist das Zivilgesetzbuch der Niederlande. Es wurde 1838 verabschiedet und war bis auf das Familienrecht größtenteils eine auf die niederländischen Verhältnisse angepasste Übersetzung des Code civil, unterschied sich jedoch im systematischen Aufbau.
1947 wurde Eduard Meijers durch Dekret der Königin damit beauftragt, ein neues Zivilgesetzbuch zu entwerfen. Es wurde abschnittsweise zwischen 1970 und 1992 als Nieuw Burgerlijk Wetboek (NBW) vom Parlament verabschiedet. Dem NBW liegen umfangreiche rechtsvergleichende Untersuchungen zugrunde, weshalb das niederländische Privatrecht nun eine eigene Stellung zwischen dem romanischen und dem deutschen Rechtskreis einnimmt, von denen jeweils Elemente übernommen wurden, ebenso wie aus dem englischen Common Law.[1]
Das neue BW regelt die Rechtsmaterien in acht Büchern:
- Buch 1: Regelungen zum Personen- und Familienrecht
- Buch 2: Gesellschaftsrecht als Regelung der juristischen Personen
- Buch 3: Allgemeiner Teil des Vermögensrechts
- Buch 4: Erbrecht
- Buch 5: Sachenrecht
- Buch 6: Allgemeiner Teil des Schuldrechts
- Buch 7: Besonderes Schuldrecht
- Buch 8: Transportvertrag, Regelungen für einen Großteil der verschiedenen internationalen Verträge auf diesem Gebiet.
Literatur
- Arthur Hartkamp: Das neue niederländische Bürgerliche Gesetzbuch aus europäischer Sicht. RabelsZ 57 (1993) S. 664 ff.
- Ewoud Hondius: Das neue Niederländische Zivilgesetzbuch – Allgemeiner Teil. AcP 191 (1991) S. 378 ff.
- Eduard Maurits Meijers: Wijzingen en aanvullingen van het Burgerlijk Wetboek na 1838. In: Paul Scholten (Hrsg.): Gedenkboek Burgerlijk Wetboek. 1838–1938, 1938, S. 33 ff.
- J.M.B. Vranken: Einführung in das neue Niederländische Schuldrecht, Teil I und II. AcP 191 (1991) S. 396 ff. A
Weblinks
Einzelnachweise
- Hannes Rösler: Rechtsvergleichung als Erkenntnisinstrument in Wissenschaft, Praxis und Ausbildung. In: JuS 1999, S. 1084 (1088).