Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben

Das Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA), ehemals Bundesamt für den Zivildienst, ist eine Behörde im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ). Neben der Bundesservicestelle „Aktion zusammen wachsen“ und der Servicestelle des „Bundesprogramms Mehrgenerationenhaus“ sowie der Geschäftsstelle der Conterganstiftung werden darüber hinaus auch die Hilfetelefone „Gewalt gegen Frauen“ und „Schwangere in Not“ vom Bundesamt betreut. Auch die Anerkennung von Kriegsdienstverweigerern sowie der Bundesfreiwilligendienst gehört zu den Aufgaben des Bundesamtes.[4]

Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben
— BAFzA —

Staatliche Ebene Bund
Stellung Bundesoberbehörde
Aufsichtsbehörde Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Gründung 3. Mai 2011
Hauptsitz Köln, Nordrhein-Westfalen
Präsidentin Edith Kürten[1]
Bedienstete 1.380 (Stand: 2020)[2]
Haushaltsvolumen 107,3 Mio. EUR
(Haushaltsjahr: 2019)[3]
Netzauftritt www.bafza.de

Aufgaben (Auszug)

Auch die Anerkennung von Kriegsdienstverweigerern gehört zu den Aufgaben des Bundesamtes. Ebenso müssen die Strukturen für die Durchführung des Zivildienstes aufrechterhalten werden, da die Wehrpflicht derzeit nur ausgesetzt ist.

Organisation

Das Amt gliedert sich in fünf Abteilungen:

  • Abteilung 1: Zentrale Dienste
  • Abteilung 2: Bundesfreiwilligendienst / Freiwilligendienste
  • Abteilung 3: Bildung / Engagementpolitik
  • Abteilung 4: Europäischer Sozialfonds / Nationale Zuwendungen
  • Abteilung 5: Hilfetelefone, Services, Nationale Programme

Geschichte

Bundesamt für den Zivildienst
— BAZ —

Staatliche Ebene Bund
Stellung Bundesoberbehörde
Aufsichtsbehörde Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Gründung 1. Oktober 1973
Hauptsitz Köln, Nordrhein-Westfalen
Netzauftritt zivildienst.de

Die Behörde wurde am 1. Oktober 1973 als Bundesamt für den Zivildienst gegründet und war bis 2011 ausschließlich für den Zivildienst in Deutschland zuständig. Das Amt wurde am 3. Mai 2011 in Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben umbenannt (§ 14 Absatz 1 Bundesfreiwilligendienstgesetz).

Zudem wurden dem Bundesamt weitere Aufgaben übertragen: Die Abwicklung von verschiedenen Programmen des Europäischen Sozialfonds sowie Unterstützungsleistungen bei Programmen aus dem Bereich „Alter und Pflege“. Organisatorisch wurde dem neuen Bundesamt die Geschäftsstelle der Contergan-Stiftung, die Regiestelle des Bundesprogramms „TOLERANZ FÖRDERN – KOMPETENZ STÄRKEN“ und die Bundesservicestelle „Aktion zusammen wachsen / Mehrgenerationenhäuser“ zugewiesen.[7] Der Grund für die Umbenennung war die Änderung der Rahmenbedingungen wie das Ende des Zivildienstes aufgrund der Aussetzung der Wehrpflicht in Deutschland und die Behördenreorganisation.

Leitung

  • 1973–2000 Adolf Krep (Präsident)
  • 2000–2002 Wolfgang Kehm (Präsident)
  • 2002–2006 Dietmar Peikert (Behördenleiter)
  • Mai 2006 – Oktober 2006 Günter Kretschmar (Übergangsweise Behördenleiter)
  • 2. Oktober 2006 – Juni 2019 Helga Roesgen (Präsidentin)
  • seit 1. Juli 2019 Edith Kürten (Präsidentin)[1]

Das Amt der Leitung ist in Besoldungsgruppe B 8 der Bundesbesoldungsordnung B eingruppiert. Die Leiterin führt die Amtsbezeichnung Präsidentin.[8]

Einzelnachweise

  1. Präsidentin Edith Kürten. BAFzA, abgerufen am 4. Januar 2021.
  2. BAFzA als Arbeitgeber. Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben, abgerufen am 11. September 2020.
  3. Bundeshaushalt.de: www.Bundeshaushalt.de. Abgerufen am 30. August 2019.
  4. Startseite: Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben. Abgerufen am 23. Januar 2018.
  5. Mitteilung des Bundesamtes für Familie. In: bafza.de. 6. März 2013, abgerufen am 10. Oktober 2021.
  6. Hilfetelefon „Schwangere in Not – anonym und sicher“. In: bafza.de. Abgerufen am 10. Oktober 2021.
  7. Über uns > Chronik. bafza.de, abgerufen am 9. Januar 2018.
  8. Festsetzung von Zusätzen zu den Grundamtsbezeichnungen; Rundschreiben zur Bundesbesoldungsordnung B (BBesO B) – RdSchr. d. BMI v. 25.3.2021 – D3-30200/183#5 –. In: Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat. 25. März 2021, abgerufen am 14. Dezember 2021.

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