Brutlacht
Brutlacht (nd. brutlacht, -lichte, -loft, bruloff, neben mhd. brutloft, briutelouf, „Brautlauf“[1]) ist eine alte norddeutsche Bezeichnung für einen Teil der Hochzeitsfeier. Er bezeichnete die Feierlichkeiten nach der eigentlichen Hochzeit und damit ein teilweise tagelanges Besäufnis.[2] Die vorhergehende Prozedur, die die kirchliche Zeremonie, den Einzug in die Kirche und das Gelöbnis umfasst, wurde als Upslag bezeichnet.[2]
Das Wort wird teilweise auch direkt mit Hochzeit[3] und Hochzeitsbrauch[4] übersetzt.
Brutslacht ist außerdem ein Familienname.
Einzelnachweise
- Brautlauf. In: Preußische Akademie der Wissenschaften (Hrsg.): Deutsches Rechtswörterbuch. Band 2, Heft 3 (bearbeitet von Eberhard von Künßberg). Hermann Böhlaus Nachfolger, Weimar (adw.uni-heidelberg.de – Erscheinungsdatum 1932 oder 1933). – Brautlauft
- Glossar. In: Derek Meister: Rungholts Ehre. ISBN 978-3-442-36310-0; historischer Kriminalroman
- Kleines Niederdeutsches Wörterbuch (Memento des Originals vom 15. März 2007 im Internet Archive) Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.
- Hochzeitsbrauch (Brutlacht). In: Bocholter Stadtlexikon
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