Bruno von Segni
Bruno von Segni (auch Bruno von Aste, * zwischen 1045 und 1049 in Solero bei Asti; † 1123[1] in Segni, Italien) war ein Geistlicher und Kardinal der römischen Kirche und Bischof von Segni.
Bruno wurde im Benediktinerkloster San Perpetuo bei Asti erzogen und ging nach Bologna zum Studium der Artes liberales. Zwischen 1070 und 1080 war er Kanoniker in Siena. Er war ein Anhänger der Reformerpartei um Gregor VII. Auf der Lateransynode von 1079 soll er gegen Berengar von Tours und dessen Lehre von der Eucharistie aufgetreten sein.
1079 wurde er wohl auf Betreiben des Papstes zum Bischof von Segni gewählt, der erste sichere Nachweis auf dieses Amt geht auf die römische Synode im Mai 1082 zurück. Ungeklärt ist, ob Segni damals ein Kardinalbistum war, oder ob Bruno seine Ernennung zum Kardinal der persönlichen Wertschätzung des Papstes verdankte. Das Bischofsamt hatte Bruno bis zu seinem Tode inne. Als unermüdlicher Eiferer für die päpstliche Sache war er im Sommer 1081 oder 1082 eine Zeitlang Gefangener des Grafen von Segni, eines Parteigängers Kaiser Heinrichs IV. 1088 gehörte er dem Papstwahlkollegium an, das den Franzosen Urban II. zum Papst erhob. In dessen Pontifikat legte Bruno sein unter Viktor III. angenommenes Amt eines Kanzlers der römischen Kirche nieder, blieb aber einer der engsten päpstlichen Mitarbeiter und begleitete Urban auf dessen Reisen, unter anderem auch beim Konzil von Clermont (1095).
Sein Rückzug als Mönch nach Montecassino aus gesundheitlichen Gründen im Jahre 1102 und seine Wahl zum Abt 1107 wurde von Urbans Nachfolger Paschalis II. nur unter der Bedingung akzeptiert, dass er seine Diözese weiter verwaltete und vierzig Tage im Jahr für eine Tätigkeit im Dienste der römischen Kurie zur Verfügung stünde. 1106 wurde er als Legat des Heiligen Stuhls und Begleiter des Fürsten Bohemund von Antiochien nach Frankreich entsandt, um ein neues Kreuzzugsvorhaben zu propagieren; nach seiner Abtswahl im November 1107 hielt er sich in den Jahren bis 1111 wahrscheinlich wiederum als päpstlicher Legat auch in Lodi auf.
Brunos Eingaben gegen den von ihm als Pravilegium („Schandvertrag“) bezeichneten Vertrag von Ponte Mammolo von 1111, in denen er die Zugeständnisse des Papstes an Kaiser Heinrich V. mit scharfer Polemik kritisierte und dem Papst häretische Lehrabweichungen vorwarf, um ihn zur Rücknahme der Vereinbarung zu zwingen, waren für Paschalis Gelegenheit, Bruno seine Doppelfunktion in der Hierarchie zu untersagen und ihn auf das Bischofsamt zu beschränken. Dennoch blieb die öffentliche Kritik an der dem Papst abgepressten Einigung wirksam, denn ein Jahr später wurde sie von einem Konzil verworfen und der Papst fühlte sich nicht mehr daran gebunden. Die intransigente Haltung Brunos und anderer römischer Kleriker und die publizistische Kampagne gegen seine Person behinderten Paschalis allerdings in seinen Bemühungen, mittelfristig eine Einigung mit dem Kaiser auch gegen innerkirchliche Widerstände herbeizuführen.
Eine der bleibenden Leistungen Brunos besteht in der Kapiteleinteilung und den exegetischen Kommentaren zur Johannes-Apokalypse.
Er wurde 1181 oder 1183 von Papst Lucius III. heiliggesprochen. Sein Festtag wird am 18. Juli begangen.
Literatur
- Hartmut Hoffmann: Bruno di Segni, santo. In: Alberto M. Ghisalberti (Hrsg.): Dizionario Biografico degli Italiani (DBI). Band 14: Branchi–Buffetti. Istituto della Enciclopedia Italiana, Rom 1972.
- Friedrich Wilhelm Bautz: Bruno, Bischof von Segni. In: Biographisch-Bibliographisches Kirchenlexikon (BBKL). Band 1, Bautz, Hamm 1975. 2., unveränderte Auflage Hamm 1990, ISBN 3-88309-013-1, Sp. 774.
Weblinks
- Bruno episcopus Signinus im Repertorium „Geschichtsquellen des deutschen Mittelalters“
- Veröffentlichungen über Bruno von Segni im Opac der Regesta Imperii
- J.A. Birkhaeuser: St.Bruno. In: Catholic Encyclopedia, Robert Appleton Company, New York 1913.
- Bruno von Segni. In: Salvador Miranda: The Cardinals of the Holy Roman Church. (Website der Florida International University, englisch)
Anmerkungen
- Als Sterbedaten genannt werden der 3. Juli, der 18. Juli oder der 31. August.