Brennstoffemissionshandelsgesetz

Das Brennstoffemissionshandelsgesetz schafft die Grundlagen für den Handel mit Zertifikaten für Emissionen aus Brennstoffen und sorgt für eine Bepreisung dieser Emissionen, soweit sie nicht vom EU-Emissionshandel erfasst sind. Damit sollen die nationalen Klimaschutzziele und bis 2050 Treibhausgasneutralität erreicht werden. Zweck des nationalen Emissionshandelssystems ist die Bepreisung fossiler Treibhausgasemissionen (§ 1 BEHG). Das Gesetz wurde im Jahr 2019 als Teil des Klimapakets der Bundesregierung verabschiedet.

Basisdaten
Titel:Gesetz über einen nationalen Zertifikatehandel für Brennstoffemissionen
Kurztitel: Brennstoffemissionshandelsgesetz
Abkürzung: BEHG
Art: Bundesgesetz
Geltungsbereich: Bundesrepublik Deutschland
Rechtsmaterie: Umweltschutz
Fundstellennachweis: 2129-63
Erlassen am: 12. Dezember 2019
(BGBl. I S. 2728)
Inkrafttreten am: überw. 20. Dezember 2019
Letzte Änderung durch: Art. 1 G vom 3. November 2020
(BGBl. I S. 2291)
Inkrafttreten der
letzten Änderung:
10. November 2020
(Art. 2 G vom 3. November 2020)
GESTA: N021
Weblink: Text des Gesetzes
Bitte den Hinweis zur geltenden Gesetzesfassung beachten.

In ursprünglicher Fassung des am 12. Dezember 2019 verabschiedeten Gesetzes waren noch Festpreise vorgesehen gewesen. Sie sollten 2021: 10 Euro, 2022: 20 Euro, 2023: 25 Euro, 2024: 30 Euro und 2025: 35 Euro für jeweils eine Tonne Emissionen betragen. Dazu kam es jedoch nicht. Mit Gesetzesstand seit 3. November 2020 gelten stattdessen die folgenden Festpreise pro Emissionszertifikat, das zum Verkauf von Brennstoffen berechtigt, aus denen bei Verbrennung eine Tonne CO2 entsteht:

2021: 25 Euro, 2022: 30 Euro, 2023: 35 Euro, 2024: 45 Euro, 2025: 55 Euro.

Ab 2026 soll sich der Preis der Emissionszertifikate am Markt bilden.

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