Brennstoffemissionshandelsgesetz
Das Brennstoffemissionshandelsgesetz schafft die Grundlagen für den Handel mit Zertifikaten für Emissionen aus Brennstoffen und sorgt für eine Bepreisung dieser Emissionen, soweit sie nicht vom EU-Emissionshandel erfasst sind. Damit sollen die nationalen Klimaschutzziele und bis 2050 Treibhausgasneutralität erreicht werden. Zweck des nationalen Emissionshandelssystems ist die Bepreisung fossiler Treibhausgasemissionen (§ 1 BEHG). Das Gesetz wurde im Jahr 2019 als Teil des Klimapakets der Bundesregierung verabschiedet.
Basisdaten | |
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Titel: | Gesetz über einen nationalen Zertifikatehandel für Brennstoffemissionen |
Kurztitel: | Brennstoffemissionshandelsgesetz |
Abkürzung: | BEHG |
Art: | Bundesgesetz |
Geltungsbereich: | Bundesrepublik Deutschland |
Rechtsmaterie: | Umweltschutz |
Fundstellennachweis: | 2129-63 |
Erlassen am: | 12. Dezember 2019 (BGBl. I S. 2728) |
Inkrafttreten am: | überw. 20. Dezember 2019 |
Letzte Änderung durch: | Art. 1 G vom 3. November 2020 (BGBl. I S. 2291) |
Inkrafttreten der letzten Änderung: |
10. November 2020 (Art. 2 G vom 3. November 2020) |
GESTA: | N021 |
Weblink: | Text des Gesetzes |
Bitte den Hinweis zur geltenden Gesetzesfassung beachten. |
In ursprünglicher Fassung des am 12. Dezember 2019 verabschiedeten Gesetzes waren noch Festpreise vorgesehen gewesen. Sie sollten 2021: 10 Euro, 2022: 20 Euro, 2023: 25 Euro, 2024: 30 Euro und 2025: 35 Euro für jeweils eine Tonne Emissionen betragen. Dazu kam es jedoch nicht. Mit Gesetzesstand seit 3. November 2020 gelten stattdessen die folgenden Festpreise pro Emissionszertifikat, das zum Verkauf von Brennstoffen berechtigt, aus denen bei Verbrennung eine Tonne CO2 entsteht:
2021: 25 Euro, 2022: 30 Euro, 2023: 35 Euro, 2024: 45 Euro, 2025: 55 Euro.
Ab 2026 soll sich der Preis der Emissionszertifikate am Markt bilden.
Weblinks
- Gesetz über einen nationalen Zertifikatehandel für Brennstoffemissionen (Brennstoffemissionshandelsgesetz - BEHG) DIP, abgerufen am 6. Dezember 2019