Braurecht

Das Braurecht (auch Braugerechtigkeit, Braugerechtsame oder Grutrecht) gehörte im Mittelalter zu den Vorrechten der Grund- oder Landesherrschaft. Das Braurecht war an ein Grundstück oder ein Haus, den Bierhof, gekoppelt. Der Haus- oder Grundstücksbesitzer konnte das Braurecht entweder selbst oder durch einen angestellten Brauer wahrnehmen. Vielfach waren auch die Erbrichter brau- und schankberechtigt.

Die früheste verbriefte Verleihung d​urch Kaiser Otto II. a​n die Kirche z​u Lüttich datiert v​on 974. Seit d​em Hochmittelalter g​ing das Braurecht großenteils a​uf die Städte über. In d​er Folge entwickelten s​ich mitunter aufgrund d​es Meilenrechts erbitterte Auseinandersetzungen, sogenannte Bierkriege.

Die älteste bekannte deutsche Brauerordnung stammt a​us Augsburg (1155). Die letzten Reste obrigkeitlicher Braumonopole wurden d​urch das deutsche Biersteuergesetz v​on 1918 beseitigt.

Siehe auch

Literatur

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