Bezirksamt (Baden)
Bezirksamt war die in Baden von 1864 bis 1939 verwendete Bezeichnung der unteren staatlichen Verwaltungsbehörde.
Geschichte
Da die Markgrafschaft Baden, seit 1803 Kurfürstentum Baden und seit 1806 Großherzogtum Baden, von 1803 bis 1810 erhebliche territoriale Vergrößerungen erfuhr, musste die Verwaltung neu organisiert werden. Teilweise wurden die alten, beispielsweise kurpfälzischen, Amtsbezeichnungen übernommen, oder es wurden neue Bezeichnungen wie Stabsamt und Bezirksamt eingeführt.
Deshalb gab es bis 1864 folgende Amtsbezeichnungen (siehe auch Verwaltungsgliederung Badens): Stadtdirektion, Stadtamt, Landamt, Stabsamt, Stadtvogteiamt, Oberamt, Obervogteiamt, standesherrliches Amt, landesherrliches Amt und grundherrliches Amt.
Dass diesen unterschiedlichen Ämtern auch unterschiedliche Aufgaben und Rechtsstellungen innewohnten, ist selbstverständlich. Jedoch hat sich die badische Verwaltung in einem langen Prozess bis 1864 neu gestaltet und vereinheitlicht. Mit dem Gesetz, die Organisation der innern Verwaltung betreffend vom 5. Oktober 1863,[1] wirksam zum 1. Oktober 1864,[2] wurden die Behörden dieser Ebene der Verwaltung einheitlich als Bezirksämter bezeichnet.
Zum 1. Januar 1939 erhielten alle badischen Bezirksämter die Bezeichnung "Der Landrat". Die Amtsbezirke wurden gleichzeitig in Landkreise umbenannt.[3]
Durch das Gesetz über die Landkreisselbstverwaltung in Baden (Landkreisordnung) vom 24. Juni 1939[4] wurden die bisherigen Kreise per 15. Juni 1939 aufgelöst. Die bisherigen Kreise als Verband der kommunalen Selbstverwaltung und die bisherigen staatlichen Bezirksämter wurden durch die neuen Landkreise als untere staatlicher Verwaltungsbezirke (Organleihe) und gleichzeitig Selbstverwaltungskörperschaft ersetzt.
Aufgabe
An der Spitze des Amtes stand der Amtmann oder Oberamtmann. Er leitete das Amt, das im Namen der Regierung die Aufsicht über die Verwaltung sämtlicher Gemeinden des Amtes führte. Das Bezirksamt bildete die unterste polizeiliche Behörde, es bildete in allen bürgerlichen Rechtssachen die erste Instanz der Justiz (bis zur Errichtung der Amtsgerichte 1857). Jeder Amtsbezirk hatte einen Bezirksarzt, Physikus genannt, der die Aufsicht über die Ärzte, Tierärzte und Hebammen hatte.
Entwicklung
Jahr | Badische Amtsbezirke |
---|---|
1810 | 115 insgesamt: 67 landesherrlich, 48 standesherrlich (durchschnittlich 8.710 Einwohner) |
1832 | 78 insgesamt: 56 landesherrlich, 22 standesherrlich (durchschnittlich 18.236 Einwohner) |
1860 | 64 landesherrliche Amtsbezirke (durchschnittlich 20.874 Einwohner) |
1864 | 59 landesherrliche Amtsbezirke (durchschnittlich 24.279 Einwohner) |
Literatur
- Karl Stiefel: Landesverwaltung. A. Organisation. In: Baden 1648 – 1952. Band II, Karlsruhe 1979, S. 1085–1101.
- Cornelius Gorka: Die Vorgeschichte. Amtskörperschaften, Oberämter, Landkreise und ihre Interessenvertretungen bis 1945. Baden. pdf 419 kB; abgerufen am 25. Januar 2020
- Bernd Wunder: Die badische Beamtenschaft zwischen Rheinbund und Reichsgründung (1806–1871). Dienstrecht, Pension, Ausbildung, Karriere, soziales Profil und politische Haltung. Kohlhammer, Stuttgart 1998, ISBN 3-17-014379-4 (Veröffentlichungen der Kommission für Geschichtliche Landeskunde in Baden-Württemberg. Reihe B, Forschungen. Band 136)