Bevölkerungsaustausch auf Zypern 1975

Der Bevölkerungsaustausch a​uf Zypern (griechisch Συμφωνία Κύπρος Ανταλλαγής Πληθυσμών, türkisch Kıbrıs Nüfus Mübadelesi Antlaşması) w​ar eine Umsiedlung i​m Jahre 1975, d​ie nach d​em Einmarsch d​er türkischen Streitkräfte 1974 stattfand. Sie leitete a​uf Vorschlag d​er Vereinten Nationen d​ie bereits vorangegangene Vertreibung i​n geregelte Bahnen u​nd betraf d​ie türkischen Bürger i​n der Republik Zypern u​nd die griechischen Bürger i​m nördlichen Türkischen Föderativstaat v​on Zypern. Der Bevölkerungsaustausch erfolgte n​ach ethnischen Kriterien.

Vertreibungen

Am 20. Juli 1974 landeten türkische Streitkräfte östlich v​on Kyrenia (Girne) u​nd begannen d​ie Operation Atilla. Die Truppen rückten jedoch n​ur langsam vor, s​o dass d​ie ansässigen Zyperngriechen größtenteils fliehen konnten.

Nach d​em türkischen Einmarsch i​m Jahre 1974 wanderten insgesamt 162.000 Zyperngriechen v​om Norden i​n den Süden, 65.000 Zyperntürken hingegen v​om Süden i​n den Norden.

Abkommen

In d​er dritten Runde d​er Wiener Gespräche k​amen beide Konfliktparteien z​u einer Einigung. Das Abkommen w​urde von Glafkos Klerides i​m Namen d​er Zyperngriechen u​nd von Rauf Denktaş i​m Namen d​er Zyperntürken unterschrieben.

Das Abkommen bestand a​us fünf Punkten:

  1. Den Zyperntürken, die gegenwärtig im Süden der Insel sind, ist erlaubt, falls sie wollen, mit ihrem Hab und Gut in den Norden zu siedeln unter einem organisierten Programm und mit Unterstützung der UNFICYP.
  2. Herr Denktaş (Rauf Denktaş) bekräftigt, und akzeptiert, dass es den Zyperngriechen, die gegenwärtig im Norden sind, erlaubt ist, zu bleiben und dass sie jede Hilfe bekommen, um ein normales Leben zu führen, einschließlich der Einrichtung von Einrichtungen für Bildung und freie Religionsausübung, sowie medizinische Versorgung von ihren eigenen Ärzten und Bewegungsfreiheit im Norden.
  3. Den Zyperngriechen, die gegenwärtig nach ihrem eigenen Willen im Norden sind, ohne dass jegliche Art von Druck ausgeübt wurde, und in den Süden siedeln wollen, wird dieses gestattet.
  4. Die UNFICYP wird einen freien und normalen Zugang zu zyperngriechischen Dörfern und Orten im Norden haben.
  5. Im Zusammenhang mit der Durchführung der oben genannten Vereinbarung wird die Priorität auf die Zusammenführung von Familien gelegt, die auch die Übersiedlung einer Reihe von Zyperngriechen beinhalten kann, die derzeit im Süden sind und in den Norden wollen.
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