Berliner Mieterverein
Der Berliner Mieterverein ist eine Interessenvertretung für Mieter in Berlin und nach eigenen Angaben mit 176.738 Mitgliedern der größte von vier Mietervereinen in der Bundeshauptstadt.[1] Der Berliner Mieterverein hat die Rechtsform des eingetragenen Vereins. Er ist als Landesverband Berlin Mitglied im Deutschen Mieterbund, der Dachorganisation der Mietervereine in Deutschland. Satzungsmäßiger Zweck des Vereins ist, Mieterinteressen in der Wohnungs- und Mietpolitik durchzusetzen und sie vor mietrechtlichen Benachteiligungen zu bewahren.[2]
Geschichte
Der Berliner Mieterverein wurde 1888 gegründet – damals als Verein Berliner Wohnungsmiether.[3] Schon 1890 zählte er mehr als 6000 Mitglieder.[4] Nach Ende des Ersten Weltkriegs fusionierte der Verein mit anderen Vereinen zum Mieterbund Groß-Berlin. Den heutigen Namen trägt er seit 1934. In den Jahrzehnten der deutschen Teilung war der Verein auf die drei Berliner Westsektoren beschränkt. Nach der Herstellung der Deutschen Einheit weitete er seine Arbeit wieder auf ganz Berlin aus.
Organisation
Vertreten wird der Verein von dem ehrenamtlich tätigen Vorstand aus Vorsitzendem, Schatzmeister und Schriftführer. Jedes Mitglied wird von der Delegiertenversammlung für drei Jahre gewählt. Wiederwahlen sind laut Satzung möglich. Seit 2014 ist Rainer Tietzsch Vorsitzender.[5] Es besteht eine dreiköpfige Geschäftsführung mit einem Geschäftsführer und zwei Stellvertretern.
Schwerpunkte der Arbeit
Zentrale Aufgabe des Vereins ist die Interessensvertretung von Mietern in der Wohnungs- und Mietpolitik und beim Mietrecht. Mieter, die Mitglied werden, erhalten vom Verein Rechtsberatung, Unterstützung beim Schriftverkehr mit Vermietern, Mietrechtsschutz für Gerichtsverfahren und regelmäßige Informationen rund um Mieter- und Wohnungsthemen. Im Jahr führt der Verein rund 85.000 Beratungen durch.[6] Zudem fungiert der Verein als Mediator, wenn Mitglieder mit Nachbarn oder Mitbewohnern in Streit geraten. Der Verein wird als Interessenverband von der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen Berlin anerkannt und beteiligt sich aktiv an der Erarbeitung des Berliner Mietspiegels. In der politischen Arbeit positioniert sich der Mieterverein in Kooperation mit Bürgerinitiativen landes- und bundespolitisch zu wohnungspolitischen Fragen.
Der Berliner Mieterverein ist einer der 78 ausgewählten Verbände in Deutschland, die eine Musterfeststellungsklage durchführen dürfen.[7]
Der Verein unterstützt das Gesetz zum Berliner Mietendeckel[8] und befürwortet die Enteignung großer Wohnungsbaugesellschaften.[9]
Schriften
Der Mieterverein veröffentlicht zehnmal im Jahr das MieterMagazin.[6]
Weblinks
Einzelnachweise
- Geschäftsbericht 2018 des Berliner Mietervereins e.V. Vereinsstruktur. In: Berliner Mieterverein e.V. 30. August 2012 (tagesspiegel.de [abgerufen am 25. November 2018]).
- Vereinsstruktur. In: Berliner Mieterverein e.V. 30. August 2012 (berliner-mieterverein.de [abgerufen am 25. November 2018]).
- Isabell Jürgens: Berliner Mieterverein kämpft seit 130 Jahren für die Mieter. 24. November 2018 (morgenpost.de [abgerufen am 25. November 2018]).
- Geschichte – Ein Blick zurück … In: Berliner Mieterverein. 28. Juli 2013 (berliner-mieterverein.de [abgerufen am 25. November 2018]).
- Vorstand & Geschäftsführung. In: Berliner Mieterverein e.V. 30. August 2012 (berliner-mieterverein.de [abgerufen am 25. November 2018]).
- Berliner Mieterverein: 85.000 Beratungen. In: Die Tageszeitung: taz. 22. Juni 2017, ISSN 0931-9085, S. 22 (taz.de [abgerufen am 25. November 2018]).
- Bundesamt für Justiz: Liste qualifizierter Einrichtungen gemäß § 4 des Unterlassungsklagengesetzes (UKlaG). Abgerufen am 6. Juni 2019.
- Berliner Mietendeckel. Mieterverein begrüßt Senatsbeschluss und unterstützt den Landes-Mietendeckel. Pressemitteilung Nr. 25/2019. In: berliner-mieterverein.de. Abgerufen am 29. November 2019.
- https://www.berliner-mieterverein.de/presse/pressearchiv/berliner-mieterverein-unterstuetzt-volksbegehren-volksentscheid-zur-vergesellschaftung-grosser-wohnungsunternehmen-pm1908.htm.