Berggeschworener
Ein Berggeschworener[1], auch als Geschworner[2] oder Bergschöffe[3] bezeichnet, war früher ein Bediensteter des Bergamtes, dem die Aufsicht der Bergwerke unterstand.[1] Er war ein Helfer des Bergmeisters und hatte Sitz und Stimme im Bergamt.[2][4] Über die Ergebnisse seiner Befahrungen erstattete er dem Bergmeister Rapport.[1] Ferner war er Beisitzer an einem Berggericht.[5] Im 19. Jahrhundert war die Amtsbezeichnung Berggeschworener[ANM 1] der Titel für einen Revierbeamten der preußischen Bergbehörden.[2]
Voraussetzungen für das Amt
Zum Berggeschworenen wurden meist ältere Bergleute mit einer großen Berufserfahrung aus der Mitte der Knappschaft gewählt.[3] Sie standen sowohl bei der Knappschaft, als auch bei den Gewerken in großem Ansehen.[5] Sie nahmen gelegentlich auch an Befahrungen in fremden Gruben teil.[3] Damit ein Bergmann zum Berggeschworenen bestellt werden konnte, musste er bestimmte Voraussetzungen erfüllen.[1] So musste er die nötigen bergmännischen Fähigkeiten und Kenntnisse besitzen und auch über Kenntnisse des Rechnungswesens verfügen.[2] Er musste Arbeiten einschätzen können, damit er zusammen mit dem zuständigen Steiger das Gedinge für die Bergleute festlegen konnte.[6] Weitere Voraussetzungen waren Redlichkeit und Verantwortungsbewusstsein.[1]
Aufgaben
Zu den Aufgaben der Berggeschworenen gehörte die regelmäßige Befahrung der Schächte, Stollen und Strecken der Gruben in dem ihm anvertrauten Revier,[2] welches jeder Berggeschworene halbjährlich wechselte.[3] Diese Befahrungen führte der Berggeschworene auf jeder Ausbeutezeche dreimal und auf den Zubußezechen zweimal pro Quartal durch.[7] Dabei kontrollierte er den Zustand der Gruben auf sicherheitliche Mängel.[1] Hierbei musste er auch darauf achten, dass weder die Steiger noch die einfachen Bergleute gegen die geltenden Vorschriften verstießen oder sich sicherheitswidrig verhielten.[4] Des Weiteren kontrollierte er auch bei seinen Befahrungen, ob die Hauer die vorgeschriebene Schichtzeit einhielten und nicht zu früh ihren Arbeitsplatz verließen.[7] Bei Verstößen ermahnte er die betreffenden Leute zunächst und falls er mit seinen Ermahnungen keine gewünschte Wirkung erzielte, meldete er die betreffenden Bergleute an den Bergmeister.[6] Auch die Menge und die Qualität der angeschafften Materialien kontrollierte er und überprüfte, ob die entstandenen Kosten vom Schichtmeister ordnungsgemäß eingetragen waren.[8] In manchen Regionen beaufsichtigten er ferner die Steinkohle- und Erzgruben sowie die Pingen.[9] Von seinen Befahrungen erstellte der Berggeschworene einen Fahrbogen[ANM 2], den er beim Bergamt abgab.[7] Alle diese Dienste versahen die Berggeschworenen ehrenamtlich.[3] Bestenfalls erhielten sie für ihren Dienst eine kleine Entschädigung.[10]
Bekannte Berggeschworene
- Carl Amandus Kühn war Berggeschworener in Annaberg.
- Karl Gottfried Baldauf war Berggeschworener in Schneeberg.
Literatur
- Hermann Brassert: Berg-Ordnungen der Preussischen Lande. F.C. Eisen's Königliche Hof-Buch- und Kunsthandlung, Köln 1858.
Einzelnachweise
- Carl Friedrich Richter: Neuestes Berg-und Hütten-Lexikon. Oder alphabetische Erklärung aller bei dem Berg- und Hüttenwesen vorkommenden Arbeiten, Werkzeuge und Kunstwörter; Aus dem vorzüglichen mineralogischen und hüttenmännischen Schriften gesammelt und aufgestellt, Erster Band, A - L, in der Kleefeldschen Buchhandlung, Leipzig 1805.
- Heinrich Veith: Deutsches Bergwörterbuch mit Belegen. Verlag von Wilhelm Gottlieb Korn, Breslau 1871.
- Peter Strelow: Landesherrschaft und Bergrecht in Südwestdeutschland zwischen 1450 und 1600. Ein Vergleich. Inaugural-Dissertation an der Philosophischen Fakultät der Westfälischen Wilhelms - Universität, Münster 1997, S. 65–68, 220, 221.
- Johann Christoph Stößel (Hrsg.): Bergmännisches Wörterbuch, darinnen die deutschen Benennungen und Redensarten erkläret und zugleich die in Schriftstellern befindlichen lateinischen und französischen angezeiget werden. Chemnitz 1778.
- Robert R. v. Srbik: Überblick des Bergbaues von Tirol und Vorarlberg in Vergangenheit und Gegenwart. Naturwissenschaftlich - medizinischer Verein Innsbruck, Innsbruck, S. 145.
- Georg Agricola: Zwölf Bücher vom Berg- und Hüttenwesen. In denen die Ämter, Instrumente, Maschinen und alle Dinge, die zum Berg- und Hüttenwesen gehören, nicht nur aufs deutlichste beschrieben, sondern auch durch Abbildungen, die am gehörigen Orte eingefügt sind, unter Angabe der lateinischen und deutschen Bezeichnungen aufs klarste vor Augen gestellt werden. Sowie sein Buch von den Lebewesen unter Tage, in neuer deutscher Übersetzung bearbeitet von Carl Schiffner, unter Mitwirkung von Ernst Darmstaedter. VDI-Verlag GmbH u. a., Berlin u. a. 1928 (Unveränderter Nachdruck: Marix, Wiesbaden 2006, ISBN 3-86539-097-8), Viertes Buch von den Grubenfeldern und von den Ämtern der Bergleute, S. 74.
- Abbildung und Beschreibung derer sämtlichen Schmelz-Hütten-Beamten und Bedienten nach ihrem gewöhnlichen Rang und Ordnung im gehörigen Hütten-Habit. Zu finden bey Christoph Weigeln, Nürnberg 1721, S. 6, 7.
- Johann Karl Gottfried Jacobsson: Technologisches Wörterbuch, alphabetische Erklärung aller nützlichen mechanischen Künste, Manufakturen, Fabriken und Handwerker. Friedrich Nicolai, Berlin und Stettin 1781.
- Horst Kranz: Lütticher Steinkohlenbergbau im Mittelalter. Aufstieg - Bergrecht - Unternehmer - Umwelt - Technik, Aachener Studien zur ältesten Energiegeschichte, Band 6, Shaker Verlag, Düren 2018, ISBN 978-3-8265-6582-3, S. 205–207.
- Robert R. v. Srbik: Tiroler Bergverwandte (zuletzt abgerufen am 17. Oktober 2012).
Anmerkungen
- So gab es zudem auch die Amtsbezeichnung des Obergeschworenen. Dieser stand als Bergbeamter im Rang über dem Bergmeister. (Quelle: Heinrich Veith: Deutsches Bergwörterbuch mit Belegen.)
- Auf diesen Fahrbögen wurde vermerkt, welche Bergwerke er in den jeweiligen Wochen befahren hatte. Zudem wurde auf dem Fahrbogen notiert, in welchem Zustand sich die Grubengebäude der jeweils befahrenen Bergwerke befunden haben und wie die Anbrüche und die sonstigen Arbeiten durchgeführt waren. (Quelle: Abbildung und Beschreibung derer sämtlichen Schmelz-Hütten-Beamten und Bedienten nach ihrem gewöhnlichen Rang und Ordnung im gehörigen Hütten-Habit.)